Karlsruhe: Haftbefehl gegen 61-Jährige im Zusammenhang mit Tötungsdelikt in der Albtalstraße

Karlsruhe (ots) – Am Mittwochmorgen wurde eine 61-jährige Tatverdächtige durch Beamte der Sonderkommission „Kolping“ festgenommen und dem Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe vorgeführt. Dieser setzte den von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bereits zuvor erwirkten Haftbefehl in Vollzug. Anschließend wurde die Frau in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, die 66-jährige Verena Löbnitz getötet und anschließend einen Brand zur Verdeckung der Tat gelegt zu haben.

Wie berichtet, wurde am 18.05.2017, im Rahmen von Löscharbeiten eines Wohnungsbrandes in der Albtalstraße 4 in Karlsruhe, die 66-Jährige tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei ergaben schnell, dass sie Opfer eines Tötungsdeliktes geworden war.

Bei ihren mit Hochdruck geführten Ermittlungen hatte die 40-köpfige Sonderkommission in den letzten Wochen insgesamt über 1.300 Personen befragt und überprüft. Diese stammten aus dem Umfeld der Getöteten beziehungsweise haben einen Bezug zum Anwesen Albtalstraße 4.

Die von der Kriminaltechnik in der Wohnung des Opfers akribisch gesicherten Spuren waren teilweise durch den Brand stark in Mitleidenschaft gezogen und mussten beim Landeskriminalamt in Stuttgart zeitintensiv analysiert und ausgewertet werden.

Bereits zu einem frühen Stadium der Ermittlungen geriet die Beschuldigte, die als Haushaltshilfe bei dem Opfer beschäftigt war, ins Visier der Soko „Kolping“. Im weiteren Verlauf verdichteten sich die Verdachtsmomente gegen die 61-Jährige, weshalb die Staatsanwaltschaft Karlsruhe einen Haftbefehl erwirkte. Die Beschuldigte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern derzeit noch an.

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