Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis: Autofahren üben auf öffentlichen Parkplätzen ist eine Straftat – Vater und Tochter müssen mit Anzeige rechnen

Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Die Polizei erwischte am Dienstagnachmittag Vater und Tochter bei Fahrübungen auf einem Parkplatz beim Schwimmbad in Bammental.

Da die 17-Jährige noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, muss sie nun mit einer Anzeige rechnen. Auch der als „Fahrlehrer“ fungierende 49-jährige Vater wird eine Anzeige wegen Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten. Beileibe kein Einzelfall.

Es spielt keine Rolle, ob es sich um Supermarkt-Parkplätze, öffentliche Parkplätze für Anwohner oder um Parkflächen in Gewerbegebieten handelt. Sind diese Parkmöglichkeiten für alle Verkehrsteilnehmer öffentlich zugänglich, und sei es nur theoretisch, dürfen sie nicht zu Übungszwecken genutzt werden. Dies ist auch der Fall, wenn sich das Grundstück in Privatbesitz befindet.

Auf öffentlichen Parkplätzen ist das Fahren ohne Führerschein verboten. Im Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist dies geregelt. So müssen Personen ohne Fahrerlaubnis mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen, wenn sie ein Auto steuern. Ersatzweise können Sozialstunden auferlegt werden, wenn man kein eigenes Einkommen hat. Weiterhin ist es möglich, dass die Behörden entscheiden, dass die betreffende Person für mehrere Jahre keine Führerscheinprüfung machen darf. Auch dem Fahrzeughalter drohen Strafen. Die gehen von Punkten in Flensburg bis hin zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Empfohlen wird die Nutzung von speziellen Verkehrsübungsplätzen. Dies birgt keine Gefahren und ist die beste Möglichkeit, das Anfahren bzw. Ein- und Ausparken zu üben. Zudem können die Führerschein-Anwärter oder -Neulinge hier unter realen Bedingungen trainieren. Nur so bereiten sie sich perfekt auf die kommenden Fahrstunden in der Fahrschule oder das Fahren auf öffentlichen Straßen vor.