Mannheim: Rip-Deal – Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs – Präventionstipps der Polizei

Mannheim (ots) – Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 33-jährigen Mann Anklage zum Amtsgericht Mannheim – Schöffengericht – wegen Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs erhoben.

Dem Angeschuldigten liegt zur Last, zusammen mit weiteren Tatkomplizen durch einen sogenannten „Rip-Deal“ den Geschädigten um über 110.000 Euro betrogen zu haben.

Laut Anklage ging der Angeschuldigte hierbei wie folgt vor: Der Angeschuldigte nahm Ende 2016 Kontakt zum Geschädigten auf, der per Anzeige ein Anwesen auf Mallorca verkaufen, wollte und spiegelte Kaufinteresse vor. Nach mehreren Treffen in Mallorca und Brüssel kam es Ende November 2016 zu weiteren Treffen in Mannheim zwischen dem Geschädigten, dem Angeschuldigten und einem weiteren Tatbeteiligten. Hier unterbreiteten der Angeschuldigte und sein Komplize dem Geschädigten, angeblich eine Anzahlung übergeben zu wollen und als Nebengeschäft 100.000 Euro in Gold, das der Geschädigte beschaffen sollte, zu tauschen. Tatsächlich sei es dem Angeschuldigten nur darum gegangen, den Geschädigten dazu zu bewegen, eine größere Menge Gold zu beschaffen und diese an sich zu bringen, ohne dem Geschädigten einen entsprechenden Gegenwert zukommen zu lassen.

In der Annahme, dass es sich um ein reines Tauschgeschäft handele, ließ sich der Geschädigte hierauf ein und traf sich Anfang Dezember 2016 mit dem Komplizen des Angeschuldigten in Mannheim. Nachdem der Komplize dem Geschädigten ein Geldbündel von 500-Euro-Scheinen übergeben, der Geschädigte dieses Geld auf Echtheit überprüft und dem Komplizen wieder ausgehändigt hatte, übergab der Geschädigte einen Koffer mit Gold im Wert von rund 110.000 Euro. Im Gegenzug erhielt er vom Tatkomplizen des Angeschuldigten einen Koffer, in dem sich angeblich der Gegenwert des Goldes in bar befand. Hierauf entfernte sich der Komplize unter Mitnahme des Goldes. Tatsächlich war in dem von den Komplizen übergebenem Koffer jedoch nur wertloses Spielgeld.

Der Angeschuldigte, der sich bislang nicht zum Tatvorwurf geäußert hat, wurde Anfang Februar 2017 festgenommen und befindet sich seit diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft. Die Tatkomplizen des Angeschuldigten konnten bislang nicht habhaft gemacht werden.

Die Hauptverhandlung gegen den Angeschuldigten findet am Donnerstag, 27.07.2017, 09.15 Uhr im Amtsgericht Mannheim, Saal 32 statt.

Vorsicht „Rip-Deal“ – Tipps der Polizei

Die Polizei mahnt zur Vorsicht bei derartigen Geschäften. Um nicht Opfer der dreisten Straftäter zu werden, hat die Polizei folgende Tipps:

  • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn ein Käufer bereitwillig auf den von Ihnen veranschlagten Kaufpreis eingeht, ohne zu verhandeln.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn die Kaufzusage ohne vorherige Besichtigung des Kaufobjektes erfolgt.
  • Stellen Sie die Personalien Ihrer Geschäftspartner fest. Geben Sie sich nicht mit einer (ausländischen) Handynummer zufrieden.
  • Lassen Sie sich stets Ausweisdokumente Ihres Geschäftspartners zeigen und notieren Sie die Daten.
  • Überprüfen Sie, wer Ihr Geschäftspartner ist und wer dahinter steht. Gibt es die Firmen?
  • Lassen Sie sich von dem scheinbar seriösen Aussehen und Auftreten der Täter nicht beeindrucken.
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Bei unseriösen Angeboten steht nur der Täter unter Zeitdruck.
  • Vorsicht beim Angebot eines Devisen-Tauschgeschäftes.
  • Werten Sie es als eindeutigen Hinweis auf betrügerische Absichten, wenn dem eigentlichen Verkauf insbesondere ein Devisenumtauschgeschäft vorausgehen soll.
  • Typisch sind kleine Einstiegsgeschäfte, um Ihr Vertrauen zu gewinnen. Lassen Sie sich von dem vermeintlich schnellen Gewinn nicht zu Folgegeschäften hinreißen.
  • Je höher der versprochene Gewinn, desto mehr Vorsicht ist geboten.
  • Werden Sie stutzig, wenn jemand Geld gegen Geld mit hohem Verlust tauschen möchte!
  • Höchste Alarmstufe besteht, wenn die Geschäftsabwicklung im Ausland stattfinden soll. (Sprachprobleme, Gerichtsstand, Anzeigenerstattung)
  • Erstatten Sie eine Anzeige, selbst wenn Sie nur einen solchen Kontakt hatten, ohne bereits geschädigt zu sein.