Bad Kreuznach: Aufenthaltsverbot von 22 bis 6 Uhr verfügt

Kontrolle in den Grünanlagen

Bad Kreuznach – Kirschsteinanlage, Fischerplatz und Schlosspark werden bis Oktober 2017 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr geschlossen

Aufgrund der aktuellen Ereignisse hat das Ordnungsdezernat der Stadt Bad Kreuznach heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Aufenthaltsverbot in der Kirschsteinanlage, dem Fischerplatz und dem Schlosspark in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr beinhaltet.

Ordnungsdezernent Udo Bausch:

„Die Verfügung gibt uns die Möglichkeit, die in den Grünanlagen festgestellten Ruhestörungen und Aggressivität einzelner Personen und Personengruppen in der Nachtzeit umgehend zu unterbinden. Der Vollzugsdienstes des Amtes für Recht und Ordnung wird zusammen mit der Polizeiinspektion Bad Kreuznach die Einhaltung des Aufenthaltsverbotes in den genannten Grünanlagen kontrollieren.“