Berlin: Reisen auf eigene Gefahr – Deutsche können jederzeit in der Türkei verhaftet werden – Aussenminister findet klare Worte

Urlaub, Reisen in andere Länder - Bis auf Weiteres gilt für die Türkei: Reisen auf eigene Gefahr
Urlaub, Reisen in andere Länder - Bis auf Weiteres gilt für die Türkei: Reisen auf eigene Gefahr

Berlin – Auf der Pressekonferenz zu den jüngsten Ereignissen in der Türkei gibt Sigmar Gabriel den Deutschen eine unmißverständliche Warnung mit.

Völlig unbescholtene, deutsche Staatsbürger können jederzeit verhaftet werden. Die Warnung an Reisende ist eindeutig: Unbescholtene Bürger können jederzeit in Terrorverdacht geraten.

Reiseveranstalter reagieren auf die Warnung zurückhaltend. Sie verweisen auf ihre AGBs. Ein Sonderkündigungsrecht können Urlauber derzeit nicht geltend machen.

Damit ist der Urlauber auf die Kulanz seines Reiseanbieters angewiesen. Es gelten die üblichen Storno- und Reiserücktrittsregelungen. Diese sind natürlich mit Kosten verbunden.

Nach der Inhaftierung des Menschenrechtlers Peter Steudter, sieht Gabriel keine Möglichkeit mehr.

Sigmar Gabriel, Aussenminister: „Das sind abwegige Vorwürfe von Terrorpropaganda, die nur dazu dienen sollen, jede kritische Stimme in der Türkei zum Schweigen zu bringen“.

Der Fall Peter Steudtner zeigt, dass deutsche Staatsbürger in der Türkei vor willkürlichen Verhaftungen nicht mehr sicher sind. Wir können gar nicht anders als unsere Reise- und Sicherheitshinweise in die Türkei anzupassen und die Deutschen wissen lassen, was ihnen geschehen kann wenn sie in die Türkei reisen, so Gabriel in aller Deutlichkeit.

Steudtner war als Trainer für Menschenrechte in Istanbul bei einem Workshop dabei. Während der Polizeiaktion wurde auch die Direktorin von Amnesty International in der Türkei, Idil Eser festgesetzt. Allen Verhafteten wird Terrorunterstützung vorgeworfen.

Es wird behauptet, Steudtner sei Agent des britischen Geheimdiensts MI6 und hätte den Putsch mit vorbereitet. So lautet zumindest die Vorverurteilung in den Medien. Seine Familie und sein Umfeld reagieren mit Fassungslosigkeit.

Dazu schreibt das Aussenministerium in der geänderten Fassung:

Zuletzt waren in der Türkei in einigen Fällen Deutsche von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen, deren Grund oder Dauer nicht nachvollziehbar war. Hierbei wurde teilweise der konsularische Zugang entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen verweigert.

Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen. Die Auslandsvertretungen werden bei Festnahmen deutscher Staatsangehöriger nicht immer rechtzeitig unterrichtet, der Zugang für die konsularische Betreuung wird nicht in allen Fällen gewährt.

Seit Anfang 2017 wurde wiederholt deutschen Staatsangehörigen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Zur Information des Auswärtigen Amtes