Kreis Südwestpfalz: Weiterer Schritt beim Breitbandausbau im Landkreis

Symbolbild (Foto: Pixabay)
Symbolbild, Internet, DSL © on Pixabay

Pirmasens – Die Telekom Deutschland GmbH soll den Auftrag zur Versorgung der privaten Haushalte im Landkreis mit schnellem Internet erhalten. In seiner Sitzung am 26. Juni hat der Kreistag Südwestpfalz einstimmig den entsprechenden Beschluss gefasst durch den die Verwaltung ermächtigt wurde, nach Ablauf der vergaberechtlichen Wartefrist, mit der Telekom einen Kooperationsvertrag abzuschließen und eine Investitionsbeihilfe von rund 3,5 Millionen Euro bereitzustellen. Diese Summe wird von Bund und Land zu etwa 90 Prozent gefördert, der Rest wird aus Kreismitteln bereitgestellt.

Im jetzigen Verfahren soll eine Aufrüstung und ein Ausbau des Leitungsnetzes dergestalt erfolgen, dass die Breitbandanschlüsse der privaten Haushalte flächendeckend, das heißt mit einem Erschließungsgrad von mindestens 95 Prozent der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüssen, eine Übertragungsrate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten. Dabei müssen für 100 Prozent der unterversorgten Teilnehmer Bandbreiten von über 30 Megabit pro Sekunde im Download zur Verfügung stehen. Die ausgeschriebene Gebietskulisse im Landkreis Südwestpfalz umfasst 4.574 Adressen mit 6.155 Haushalten. Die tatsächliche Abdeckungsrate mit mindestens 50 Mbit/s liegt bei 97,48 Prozent. Daneben werden zahlreiche weitere Haushalte, die zwar außerhalb des Fördergebietes liegen, aber an einem mit Glasfaser zu erschließenden Kabelverzweiger angebunden sind, vom jetzigen Projekt profitieren und eine Bandbreitenverbesserung, teilweise bis 100 Mbit/s, erfahren.

Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines Next-Generation-Access- (NGA-) Netzes verwendet werden, welches im Eigentum des privaten Unternehmens, der Telekom, steht. Die Telekom erhält hierbei das Recht und übernimmt gleichzeitig die Verpflichtung, die Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfe zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen, für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

Die Gesamtstreckenlänge der neu zu errichtenden Glasfaserstrecke umfasst rund 115 Kilometer. Tiefbaumaßnahmen sind auf etwa 70 Kilometer der Strecke erforderlich, wovon 45 Kilometer im unversiegelten und 25 Kilometer im versiegelten Erdreich geplant sind. Etwas mehr als 144.000 Meter Glasfaserkabel und Mikrorohre sollen eingezogen und 82 Multifunktionsgehäuse durch Vergrößern der Systemtechnik beziehungsweise Neuaufbau versorgt werden. Nach der Vertragsunterzeichnung soll die geförderte NGA-Infrastruktur innerhalb von 18 Monaten in Betrieb gehen. Damit liegt der Landkreis beim flächendeckenden Breitbandausbau weiterhin im Zeitplan.

Bei der Durchführung des jetzigen Auswahlverfahrens wurde erneut darauf geachtet, dass es offen, transparent und diskriminierungsfrei unter Beachtung des Grundsatzes der Technologieneutralität durchgeführt wurde. Der Teilnahmewettbewerb war europaweit bekanntgegeben gewesen. Große Unterstützung erfuhr die Kreisverwaltung dabei durch die Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek aus Frankfurt/Main sowie das Planungsbüro Seim & Partner aus Taunusstein.