Kreis Bad Dürkheim: Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2018 – Antragsverfahren Teil 1

Bad Dürkheim – Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018 können bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Abteilung Landwirtschaft, gestellt werden.

Die Antragsfrist von 3. Juli bis 15. August gilt für den Teil 1 des Antragsverfahrens. Hier müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2017 oder im Frühjahr 2018 gerodet werden sollen. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw. Genehmigungen auf Wiederbepflanzung neu bestockt werden sollen sowie Flächen in Flurbereinigungsverfahren im Teil 1 zu melden.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“ nach dem 15. August 2017 ist nicht möglich.

Die Antragsunterlagen sind bei der Kreisverwaltung erhältlich. Darüber hinaus können ab diesem Jahr auch die Anträge im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unter wip.lwk-rlp.de ausgefüllt werden. Sollten Antragsteller noch keinen Zugang besitzen, dann sollten diese über die Neuregistrierung den Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Zugangsdaten kommen dann in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post.

Nach der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September/Oktober durch die Kreisverwaltung.