Schwetzingen: Aus dem Gemeinderat am 22. Juni 2017

Schwetzingen – „Hotel Atlanta wird Anschlussunterbringung / Jugendarbeit soll weiter gestärkt werden / Außengelände Privatgymnasium wird zum Bewegungs- und Spielbereich umgestaltet.

Die Jugendarbeit in Schwetzingen wird neu ausgerichtet. So wird ein städtisches Jugendreferat eingerichtet, welches das bisherige Jugendbüro ersetzen soll. Die dafür erforderliche Personalstelle wird öffentlich ausgeschrieben und soll spätestens zum 1.1.2018 besetzt werden. Um die Jugendlichen besser zu beteiligen, wird ein so genannter „Achterrat“ eingesetzt. Darin sollen sich Achtklässler aller Schulformen wiederfinden. Zudem sollen Beteiligungsformate wie „Jugendhearings“ und eine Jugend-App entwickelt werden. Die bestehenden Einrichtungen der offenen Jugendarbeit Jugendtreff Hirschacker und Jugendzentrum „GO IN“ werden als essentieller Bestandteil der Jugendarbeit fortgeführt und den jeweiligen Bedürfnissen angepasst.

Stadt mietet Hotel Atlanta zur Flüchtlingsunterbringung an

Im Jahr 2017 werden der Stadt Schwetzingen durch den Kreis 168 Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung zugeteilt. Durch die Anmietung des Hotels Atlanta bietet sich jetzt die hervorragende Gelegenheit, diese Aufnahmeverpflichtungen zu erfüllen. Die Stadt wird das ehemalige Hotel Atlanta in der Robert-Bosch-Straße ab dem 15. September 2017 bis zum 30. September 2020 zur Anschlussunterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Rahmen der Obdachlosensatzung zu einem voraussichtlichen jährlichen Mietpreis (inklusive Nebenkosten) von 349 TEUR anmieten. Für 2017 betragen die Kosten anteilig ca. 119 TEUR. Hinzu kommen noch Kosten für einen Hausmeisterservice, der noch nicht beziffert werden kann. Abhängig von der tatsächlichen Belegung erhält die Stadt eine Nutzungsentschädigung, die bei maximaler Belegung mit 130 Personen bei 226 TEUR liegt. Der Rhein-Neckar-Kreis hat seinen Mietvertrag mit dem Eigentümer zum 30. September 2017 gekündigt. Die Stadt wird das durch den Kreis im Jahr 2015 angeschaffte Inventar gegen eine finanzielle Ablöse, deren Höhe noch zu berechnen ist, übernehmen.

Außengelände Privatgymnasium wird neu gestaltet

Das Privatgymnasium möchte den Außenbereich rund um das Schulgebäude sanieren und für die Kinder neu und ansprechend gestalten. Neben dem im Eigentum der Schule befindlichen westlichen Schulhof soll auch der öffentliche Geländebereich rund um die Schule neu gestaltet werden, um einen zusammenhängenden Bewegungs- und Spielraum für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Geplant sind unter anderem ein Multifunktionssportplatz, ein grünes Klassenzimmer, Schulgarten, Hängematten, Seilklettergarten, Slackline, Tischtennisplatten und Sitzbereiche. Dieser Bereich soll weiterhin öffentlich zugänglich bleiben und allen Schwetzinger Kindern zur Verfügung stehen. Damit wird auch ein Ausgleich zum Wegfall des früheren allgemein zugänglichen Bolzplatzes geschaffen, der dem Mensa-Neubau weichen musste. Ein Aspekt, den Oberbürgermeister René Pöltl begrüßt: „Es ist erfreulich, dass damit auch in der Innenstadt eine attraktive Fläche für die Öffentlichkeit entsteht.“ Zur Entlastung der Parksituation wird das Privatgymnasium zusätzlich für seine Lehrkräfte Parkplätze im Parkhaus Wildemannstraße anmieten. Die Stadt beteiligt sich mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 60 TEUR.
Die Entscheidung fiel mehrheitlich (13 Ja, 10 Nein, 1 Enthaltung).

Sanierungsförderung für Abriss Weldestammhaus

Da das Weldestammhaus im Sanierungsgebiet „Herzogstraße/Schlossplatz“ liegt, wird der Abriss im Rahmen der Sanierungsförderrichtlinien mit 131.656,84 EUR gefördert. Bis zu einer Obergrenze von insgesamt 150.000 EUR können weitere Abbruchfolgekosten ersetzt werden.

Bebauungsplan für Quartier XXIV – Entwicklung gezielt steuern

Für das städtische Quartier XXIV – das Gebiet zwischen Mannheimer Straße, Heckerstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Werderstraße – wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Er soll die notwendigen Regelungen für eine verträgliche Nachverdichtung schaffen. Damit sollen Fehlentwicklungen durch zu hohes und zu dichtes Bauen vermieden und grundsätzliche stadtbildprägende Proportionen gesichert werden. Aktuell bei der Stadt eingereichte Planungen mit sehr massiven Dimensionen sind der Anlass für diesen Beschluss.

Erfolgreiches Sanierungsgebiet Kernstadt – Satzung aufgehoben

Die Maßnahmen im Sanierungsgebiet Kernstadt sind abgeschlossen und abgerechnet. Folgerichtig hat der Gemeinderat jetzt die bestehende Satzung aufgehoben. Das Sanierungsgebiet wurde 2002 geschaffen und mehrfach erweitert. Bis 2015 wurde eine Vielzahl erfolgreicher Sanierungsprojekte durchgeführt und gefördert. Dazu zählen u.a. die Sanierung des Bahnhofs, die Entwicklung des „Quartier3König“ im rückwärtigen Bereich der Dreikönigstraße sowie die Umwandlung des ehemaligen Granitzky-Geländes zum „Schlossquartier“.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachlesbar.