Rhein-Neckar-Kreis: Ausschuss für Soziales tagt am 22. Juni im Landratsamt

Heidelberg – Landrat Stefan Dallinger lädt zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises ein, die am Donnerstag, 22. Juni 2017, um 14 Uhr im Sitzungssaal (5. OG) des Landratsamtes in Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 38-40, stattfindet.

Zu Beginn der Sitzung werden verschiedene beratende Gremien neu besetzt. Grund hierfür ist das Ausscheiden von Kreisrat Hans-Dieter Weis, nachdem dieser in seiner neuen Position als Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Kreistagsmitglied nicht mehr nachkommen kann.

Die Kreisrätinnen und Kreisräte nehmen danach von den Kennzahlen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zur Eingliederungshilfe Kenntnis. Im Rhein-Neckar-Kreis steigen die Fallzahlen hierbei insgesamt weniger stark an als im Landesvergleich. Im Anschluss daran berichtet das Sozialamt und das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis zur Inanspruchnahme von Eingliederungsleistungen. Die Leistungsberechtigten finden im Rhein-Neckar-Kreis ein umfassendes und wohnortnahes Angebot zur Suchtberatung, psychosozialen Beratung und Schuldnerberatung.

Anschließend befasst sich der Ausschuss im Rahmen der Sozial- und Teilhabeplanung mit dem Ausbau von Kurzzeitbetreuungsplätzen. Konkret wird das weitere Vorgehen nach der Schließung der „Wohnoase“ in Wiesloch behandelt, zu dem auch ein Antrag aus den Reihen des Kreistags vorliegt. Es ist Teil der strategischen Ziele des Rhein-Neckar-Kreises, den Ausbau von Kurzzeitbetreuungsplätzen voranzutreiben. Durch die Schließung der „Wohnoase“ hat sich die Lage hinsichtlich des erforderlichen Ausbaus verschärft, sodass gemeinsam mit den Einrichtungsträgern nun kurzfristige kreative Übergangslösungen für die betroffenen Eltern gefunden werden sollen.

Zum 1. Januar 2016 ist die Reform des Wohngeldrechts in Kraft getreten, dessen Auswirkungen im nächsten Tagespunkt dargestellt werden. Landrat Stefan Dallinger informiert die Ausschussmitglieder, dass durch die Anpassung der Miethöchstbeträge die Zahlungen für Wohngeld um rund 70 Prozent gestiegen sind. Circa 400 einkommensschwache Haushalte im Rhein-Neckar-Kreis konnten von der Wohngeldreform profitieren und so aus dem Transferleistungsbezug, wie bspw. Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII-Leistungen, in den Wohngeldbezug wechseln.

Am Ende der Sitzung berichtet die Heimaufsichtsbehörde über ihre Tätigkeit für das Jahr 2016. Im vergangenen Jahr wurden 112 Prüfungen in den insgesamt 84 Einrichtungen mit 5.971 Plätzen durchgeführt.