Bad Kreuznach: Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten beim Einzelhandel möglich

Änderung des Elektrogesetzes

Bad Kreuznach – Der AWB (Abfallwirtschaftsbetrieb) Bad Kreuznach bittet um Beachtung, dass durch eine kürzlich erfolgte Änderung des Elektrogesetzes ab dem 1. Juni alte Elektrogeräte beim Einzelhandel (ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern) zurückgegeben werden können – auch unabhängig von einem Neukauf.

Das Elektrogesetz beschränkt diese Regelung aber ausdrücklich auf sogenannte Kleingeräte, d. h., keine äußere Abmessung darf mehr als 25 Zentimeter betragen. Ist dies gewährleistet, dürfen pro Geräteart bis zu 5 Altgeräte abgegeben werden. Bei Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes ist der Handel ohnehin verpflichtet, ein Altgerät mit im Wesentlichen gleichen Funktionen zurückzunehmen.

Weiterhin ist es möglich, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte über die vom Abfallwirtschaftsbetrieb angebotenen Entsorgungswege (Wertstoffhöfe, Sperrmüll auf Abruf und mobile Schadstoffsammlung) kostenfrei abzugeben. Weitere Informationen können der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs unter www.awb-bad-kreuznach.de entnommen werden. Fragen beantwortet die Abfallberatung, Telefon 0671/803-1954.