Mannheim: Aufsichtsräte des Fleischversorgungszentrums und der Stadt Mannheim Beteiligungsgesellschaft einigen sich auf Einstellung des Schlachtbetriebs

Mannheim – In der am 19./ 20. Mai 2017 stattgefundenen Klausurtagung haben sich die Aufsichtsräte der Fleischversorgungszentrum Mannheim GmbH (FVZ) und der Stadt Mannheim Beteiligungsgesellschaft mbH (SMB) darauf geeinigt, den Schlachtbetrieb der FVZ einzustellen. Der übrige Geschäftsbetrieb, also die Unterhaltung eines Fleischmarktes zur Belieferung von Metzgereien, Gastronomie und weiteren Großkunden, bleibt bestehen.

Gründe für die Entscheidung

Die FVZ besteht seit 1983 und ist seitdem für den Betrieb, Ausbau und die Unterhaltung eines Schlacht- und Viehhofs sowie eines Fleischmarkts zuständig. Nach dem Rückzug des größten Schlachtkunden im Juli 2016 hat sich die wirtschaftliche Situation der FVZ gravierend verschlechtert. Bereits in den Jahren zuvor mussten zunehmend höhere Verluste aufgrund von Kostensteigerungen in sämtlichen Bereichen verzeichnet werden. Trotz vielfältiger Bemühungen war es nicht möglich, einen neuen Großkunden zu gewinnen, um die Einnahmeseite erheblich zu verbessern. Ein branchenerfahrener Unternehmensberater konnte ebenfalls keine signifikanten Kostenreduzierungen aufzeigen. Die Erlöse von den verbliebenen Bestandskunden können das jährlich entstehende Defizit von zuletzt circa 1,1 Millionen Euro bei weitem nicht decken. Das Defizit wirkt sich auf das Betriebsergebnis der SMB negativ aus. Die FVZ ist aktuell der größte Verlustbringer innerhalb der SMB-Gruppe. Daher entsteht bei der Gesellschafterin Stadt Mannheim (Gesellschafterin des FVZ ist die SMB) ein erhöhter Handlungsdruck.

Die Geschäftsführung von FVZ und SMB haben sich juristisch und betriebswirtschaftlich beraten lassen. Dabei wurden drei Handlungsalternativen aufgezeigt, die den Aufsichtsräten vorgestellt und auf der Klausurtagung intensiv diskutiert wurden: Eine Liquidation der FVZ, eine Verschmelzung mit der GrossMarkt Mannheim GmbH (GMM) und anschließende Stilllegung des Schlachtbetriebs sowie der Fortbestand der FVZ mit Fortführung des Vermietungsgeschäftes und Einstellung des Schlachtbetriebs. Auf letztere Variante haben sich die Aufsichtsräte mit den Geschäftsführungen geeinigt, dies sozialverträglich umzusetzen. Eine spätere Liquidation oder Verschmelzung mit der GMM ist damit nicht ausgeschlossen.

Weiteres Verfahren

Die endgültige Entscheidung wird durch den Gemeinderat am 25. Juli getroffen. Zuvor werden die Mitglieder der Aufsichtsratssitzung der SMB (3.7.), des FVZ (5.7.) sowie des Hauptausschusses (18.7.) darüber beraten bzw. abstimmen.