Frankfurt: Magistrat beschließt B-Plan ‚Ferdinand-Porsche-Straße‘

Bestehendes Industrie- und Gewerbegebiet wird planungsrechtlich gesichert

B-Plan Ferdinand-Porsche-Straße (Quelle: Stadt Frankfurt)
B-Plan Ferdinand-Porsche-Straße (Quelle: Stadt Frankfurt)

Frankfurt am Main – Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 873 „Ferdinand-Porsche-Straße“ gefasst und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. „Mit dem Bebauungsplan verfolgen wir zwei Ziele: Wir wollen das bestehende Industrie- und Gewerbegebiet sichern, indem auch konkurrierende Nutzungen wie Einzelhandel und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden“, erläutert Planungsdezernent Mike Josef. „Außerdem soll der Fechenheimer Grünzug als zusammenhängende Grünverbindung weiterentwickelt werden.“

Ein Teil des Fechenheimer Grünzugs dient damit als räumlicher Puffer zwischen der gewerblich-industriellen Nutzung und der schutzwürdigen Wohnbebauung. Die Grünverbindung ist Bestandteil des „Speichen und Strahlen“-Konzepts zur Fortentwicklung des GrünGürtels, das einen Streifen vom Fechenheimer Mainufer über den Fechenheimer Wald bis zum Seckbacher Ried dauerhaft von Bebauung freihält. Die vorhandenen Industriegebiete an der Carl-Benz-Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße werden überwiegend für klassische Gewerbenutzungen gesichert werden, so wie es das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm vorsieht, das die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2004 beschlossen hat. Außerdem sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes weder im Gewerbegebiet noch im Industriegebiet zulässig.

„Wir belegen hiermit eindeutig, dass industrielle und gewerbliche Produktion wichtige Pfeiler der Wirtschaft Frankfurts sind“, sagt Josef. „Wir möchten das vorhandene Angebot an verhältnismäßig günstigen Gewerbeflächen erhalten. Daher soll an dieser Stelle keine Konkurrenz um die Grundstücke durch die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten entstehen.“