Verbotenes Einhandmesser
Verbotenes Einhandmesser

Ludwigshafen (ots) – Bei der Kontrolle eines 22-Jährigen in einer Gaststätte in der Bahnhofstraße fanden Polizeibeamte gestern, 18.05.2017, um 14 Uhr, ein Einhandmesser auf.

Die Messer wurden sichergestellt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

Die Polizei informiert:

Einhandmesser sind spezielle Taschenmesser, auch unter dem Begriff Kampfmesser oder Rettungsmesser bekannt. Das Besondere an diesen Messern ist, dass sie mit einer speziellen Öffnungshilfe einhändig geöffnet und auch einhändig wieder geschlossen werden können. Das Führen solcher Messer in der Öffentlichkeit ist nach dem Waffengesetz untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.