Rheinland-Pfalz: TK-Landeschef fordert Reform der Notfallversorgung

Mainz – Starke Bauchkrämpfe oder hohes Fieber – körperliche Beschwerden können Angst machen. Insbesondere dann, wenn man diese nicht einzuschätzen weiß. Treten starke Symptome am Wochenende auf, begeben sich immer mehr Menschen in die ohnehin meist überfüllten Notaufnahmen der Krankenhäuser.

Angesichts dieser Entwicklung fordert der rheinland-pfälzische TK-Landesvertretungsleiter, Jörn Simon, die ambulante Notfallversorgung zu reformieren und transparentere Strukturen zu etablieren. „Wir nehmen an, dass viele Patienten schlicht keine Alternative wissen, wohin sie sich wenden sollen, um Symptome abklären zu lassen“, sagt Simon. „So genannte Portalpraxen, die an allen Krankenhäusern mit rund-um-die Uhr-Notfallversorgung eingerichtet werden, könnten die Notaufnahmen entlasten“, ist der TK-Landeschef überzeugt. „Diese Portalpraxen würden eine Anlaufstelle für die Notfallpatienten sein, in denen zudem eine ambulante Notdienstpraxis vorgehalten wird. Auch hier dürfen Sektorengrenzen nicht das Ende einer guten Idee sein“, betont Simon. Nach einer Erstbeurteilung wäre es möglich, hier zu entscheiden, ob der Patient ambulant oder stationär weiter behandelt werden muss. Für die Organisation dieser Portalpraxen wäre die Kassenärztliche Vereinigung (KV) im Rahmen des Sicherstellungsauftrages zuständig.

Mit der Errichtung solcher Portalpraxen rückt automatisch auch das Thema der Qualifikation in den Vordergrund. „Solchen Portalpraxen benötigen gut geschultes, erfahrenes Personal, das über die notwendigen Kompetenzen verfügt, um verlässlich zu erkennen, wann es sich um einen echten Notfall handelt und wann nicht“, erläutert der TK-Landeschef. Keinem sei geholfen, wenn etwa aus Gründen der Unsicherheit doch die Mehrheit der Patienten stationär eingewiesen wird.

Mangelnde Transparenz liegt offenbar auch vor, wenn es um die beiden Rufnummern „112“ und „116 117“ geht. Die dreistellige, europaweit gültige Notrufnummer ist inzwischen bekannt und wird genutzt. Bei der zweiten Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst hat eine Umfrage im benachbarten Hessen jüngst gezeigt, dass lediglich gut sechs Prozent von den 4.452 Befragten, die „116 117“ benennen und richtig zuordnen konnten. „Das ist beispielsweise dann dramatisch, wenn der Notarzt wegen einer Bagatellerkrankung ausrückt und deswegen für die Versorgung eines Herzinfarktes blockiert ist“, betont Simon. Denn bei einem Anruf der „112“ kann es sein, dass der Einsatz von Notarzt und Rettungsdienst – unter Verwendung von Martinshorn und Blaulicht – folgt. Im zweiten Fall kommt ein Mediziner, der als Ersatz für den regulären Hausarzt außerhalb der Sprechstunden fungiert. Es wäre daher wichtig, beide Nummern zu unterscheiden. „Mehr Aufklärung wäre hier denkbar, aber vor allem eine Bündelung wäre sinnvoll“, meint Simon. So könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Rettungsdienste gemeinsame Leitstellen betreiben, die alle Anrufe beider Rufnummern entgegennähmen und an den geeigneten Notdienst vermittelten, so Simon.