OneCoin darf kein Geld mehr einsammeln

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Kauf von dubiosen Zahlungsmitteln im Internet

Frankfurt am Main – Verbrauchern, die in die scheinbare virtuelle Währung OneCoin investiert haben, drohen Verluste. Die BaFin sperrte die Konten der deutschen Vertriebsgesellschaft IMS International Marketing Services GmbH und untersagte der OneCoin Ltd. aus Dubai die Finanztransfers in Deutschland. Die Verbraucherzentrale Hessen weist generell auf die erheblichen Risiken beim Erwerb von Kryptowährungen hin. Betroffene Verbraucher sollten sich beraten und Schadenersatzansprüche prüfen lassen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnete Anfang April die Abwicklung der unerlaubten Finanztransfergeschäfte an und untersagte der in Dubai ansässigen OneCoin Ltd., für die IMS die Anlegergelder einsammelte, die Geschäftstätigkeit in Deutschland. IMS hatte innerhalb eines Jahres rund 360 Millionen Euro angenommen. Auf den gesperrten Konten liegen davon noch rund 29 Millionen Euro. Diese muss das Unternehmen nun über Rückabwicklung an die Anleger zurückzahlen. Betroffene Verbraucher müssen mit erheblichen Verlusten rechnen.

So genanntes Kryptogeld ermöglicht bargeldlosen Zahlungsverkehr zwischen Verbrauchern oder mit Unternehmen, unabhängig von Banken. Oft werben Anbieter zusätzlich mit hohen Wertsteigerungen. Wo und ob die mittlerweile zahlreichen Kryptowährungen akzeptiert werden, ist unklar. Im Fall von OneCoin gilt das Zahlungsmittel nur auf der eigenen Plattform.

Insgesamt handelt es sich um hochspekulative Geschäfte, die für Verbraucher den Totalverlust des eingesetzten Geldes bedeuten können. Im Rahmen des Projekts Marktwächter Finanzen beobachtet die Verbraucherzentrale Hessen den Grauen Kapitalmarkt intensiv. Immer wieder fallen dabei Anbieter auf, die hart an der Grenze zur Illegalität, manchmal auch jenseits davon agieren.

Wie erkenne ich dubiose Anlagen?

Die Verbraucherzentrale Hessen rät:

  • Verbraucher sollten vorsichtig sein, wenn sie ihr Geld auf Geschäftskonten im Ausland überweisen sollen. Im Zweifelsfall ist es dann schwierig, Rechtsansprüche durchzusetzen.
  • Unseriöse Vertriebe basieren oft auf einem Vergütungsmodell, das Kunden motivieren soll, weitere Investoren anzuwerben. Die Grenze zwischen legalem Strukturvertrieb und illegalem Schneeballsystem, bei dem die Auszahlungen aus den Einzahlungen neuer Kunden generiert werden, bis das System zusammenbricht, ist fließend.
  • Haben Anleger den Verdacht, dass sie betrogen wurden, sollten sie umgehend bei der Polizei Anzeige erstatten. Zuständig sind die Kommissariate für Wirtschaftskriminalität des jeweiligen Polizeipräsidiums.

Verbraucherzentrale hilft mit Rat und Tat

Verbraucher können sich von der Verbraucherzentrale Hessen rechtlich beraten lassen. Fachleute sichten die Verträge und prüfen, unter welchen Umständen diese abgeschlossen wurden und ob man sie kündigen kann. Geprüft wird auch, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können – gegebenenfalls auch gegen die Vermittler. Besteht die Aussicht, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln, unternimmt die Verbraucherzentrale einen Vermittlungsversuch und führt den Schriftwechsel mit dem Vertragspartner.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

  • Die Verbraucherzentrale Hessen bietet persönliche Beratungen zu Gelanlage/Altersvorsorge oder Kapitalanlage-Schadensfällen an. Eine Terminvereinbarung am hessenweiten Servicetelefon ist erforderlich.
  • Hessenweites Servicetelefon (069) 972010-900. Terminvereinbarung und Informationen zu Beratungsangeboten der Verbraucherzentrale Hessen. Keine Beratung!