Mannheim: Vogelgrippe – Keine weitere Verlängerung der risikoorientierten vorbeugenden Aufstallung

Symbolbild (Foto: Pixabay)
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Mannheim – Die Allgemeinverfügung endet mit Ablauf des 20. Aprils 2017 und wird nicht verlängert.

In Baden-Württemberg wurde nach dem 22. Februar 2017 weder bei tot aufgefundenen Wildvögeln noch bei gehaltenem Geflügel eine Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8 festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft in seiner aktuellen Risikoeinschätzung vom 31. März 2017 das Risiko eines Eintrags der aviären Influenza aus der Wildvogelpopulation in Bestände mit gehaltenem Geflügel für Gebiete, in denen für längere Zeit keine HPAI H5N8 Nachweise bei Wildvögeln erfolgt sind und keine Wasservogelansammlungen beobachtet werden, als gering ein. Deshalb sieht das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg keine Notwendigkeit mehr für weitere Aufstallungsanordnungen im Land.

Das Ministerium weist allerdings darauf hin, dass die fortgesetzte Einhaltung wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin von großer Bedeutung zur Verhütung des Eintrags der aviären Influenza in die Bestände ist. Die Verpflichtung der Tierhalter hierzu findet sich abgestuft nach Bestandsgröße in der Geflügelpest-Verordnung und allgemein im Tiergesundheitsgesetz für alle Tierhalter.

Per Bundes-Verordnung sind auch in Kleinsthaltungen noch bis zum 20. Mai 2017 weitere Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten. (https://www.mannheim.de/sites/default/files/page/1600/schutzm.nahmen_in_kleinen_gefl.haltungen.pdf)