EU-Vergleich der Arbeits­kosten 2016: Deutschland auf Rang sieben

Wiesbaden – Arbeitgeber des deutschen Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen bezahlten im Jahr 2016 durchschnittlich 33,40 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag das Arbeitskostenniveau in Deutschland damit innerhalb der Europäischen Union (EU) auf Rang sieben. Gemessen am EU-Durchschnitt von 25,70 Euro zahlten deutsche Arbeitgeber 30 % mehr für eine Stunde Arbeit. Im Vergleich beispielsweise zum Nachbarland Frankreich (36,30 Euro) waren es aber knapp 8 % weniger. Dänemark hatte mit 43,40 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde, Bulgarien mit 4,40 Euro die niedrigsten.

Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders stark im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland 2016 durchschnittlich 38,70 Euro. Hier lag Deutschland im EU-Vergleich auf Rang vier. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war damit 47 % teurer als im EU-Durchschnitt (26,40 Euro) und kostete knapp 3 % mehr als in Frankreich (37,60 Euro). Bei den marktbestimmten Dienstleistungen lag Deutschland mit Arbeitskosten von 30,50 Euro pro Arbeitsstunde europaweit auf dem neunten Platz (19 % über dem EU-Durchschnitt und 16 % unter dem Wert für Frankreich).

Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2016 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland in Branchen des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 28 Euro Lohnnebenkosten. Damit lagen die Lohnnebenkosten in Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 31 Euro. Im EU-weiten Ranking lag Deutschland im Mittelfeld auf Rang 14. Auf 100 Euro Lohn wurden in Schweden (49 Euro), Frankreich (47 Euro) und Belgien (44 Euro) die höchsten Lohnnebenkosten gezahlt, in Malta (9 Euro) die niedrigsten.

Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen, die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sowie die Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall.