Symbolbild Koffer mit Geld (Foto: LKA RP)

Mainz (ots) – Anfang April erhielten Bürger, vornehmlich Senioren, in Rheinland-Pfalz wie auch im ganzen Bundesgebiet gefälschte Schreiben des Bundeskriminalamtes (BKA) per Post zugestellt. Diese Schreiben wurden hundertfach verschickt. Die Schreiben mit Datum 31.03.2017 und Poststempel 05.04.2017 sind nachweislich Fälschungen und keine amtliche Post des BKA oder der Polizei.

In den Schreiben wird auf angebliche Ermittlungen gegen kriminelle Banden hingewiesen, welche Wohnungseinbrüche begehen. Die Täter warnen die angeschriebenen Bürger davor, dass sie möglicherweise Opfer einer Straftat werden könnten. Sie werden in anonymen Schreiben aufgefordert, eine Telefonnummer mit Vorwahl Wiesbaden anzurufen.

Tatsächlich meldet sich unter dieser Rufnummer niemand. Kurze Zeit später erfolgt allerdings ein Rückruf. Dieser Anrufer gibt sich als Polizeibeamter des Bundeskriminalamtes aus und versucht die Bürger über ihre finanziellen Verhältnisse auszufragen. Gleichzeitig raten die Betrüger dem Opfer, Geld und Wertsachen in Sicherheit zu bringen. Ein BKA-Beamter würde vorbeikommen und zur Vermögenssicherung Geld und Wertsachen abzuholen und sobald die Gefahr vorbei sei diese wieder zurückzubringen. Zugleich verpflichten die Täter die angeschriebenen bzw. angerufenen Bürger zur Verschwiegenheit um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Sie dürften keinesfalls mit anderen Personen über diesen Kontakt mit dem BKA oder der Polizei sprechen. Die Betrüger gehen sehr geschickt vor. Sie wirken glaubhaft, sind sprachgewandt und vertrauenserweckend. Es handelt es sich allerdings um die Vorbereitung eines Betruges, um an Geld und/oder Wertsachen der betroffenen Bürger zu gelangen.

Verhaltenshinweise des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz:

Beachten Sie, dass das Bundeskriminalamt oder die Polizei Bürger niemals in dieser Form anschreiben oder anrufen würden. Das BKA oder die Polizei würde Sie auch nie per Anruf oder Schreiben dazu auffordern, Informationen über Ihr Vermögen mitzuteilen. Ebenso würden BKA und Polizei Sie nie telefonisch auffordern, Ihr Haus zu verlassen oder Wertgegenstände zu übergeben. Hat ein angeblicher Polizeibeamter Kontakt mit Ihnen aufgenommen, rufen Sie die nächstgelegen Polizeidienststelle an und erklären den Sachverhalt. Verwenden Sie die Telefonnummer Ihrer Polizeidienststelle aus Ihrem Telefonbuch oder die 110. Rufen Sie nicht die Telefonnummer, die Ihnen ein angeblicher Polizeibeamter genannt hat! Händigen sie kein Geld und keine Wertsachen aus! Sollten Sie bereits Opfer geworden und um Geld oder Wertgegenstände gebracht worden sein, erstatten Sie Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.