Der 18-Jährige fuhr entgegen der Fahrtrichtung in den Kreisel ein. Der Unfallgegner hatte keine Chance
Der 18-Jährige fuhr entgegen der Fahrtrichtung in den Kreisel ein. Der Unfallgegner hatte keine Chance

Kreis Südliche Weinstraße – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Annweiler – Trunkenheit im Verkehr (Betäubungsmittel)

Anlässlich einer routinemäßigen Fahrzeugkontrolle wurde am 21.03.17, um 09.20 Uhr, in der Altenstraße der 28-jährige Fahrer eines Opel Corsa angehalten. Hierbei konnte bei dem Mann aus dem Landkreis Südliche Weinstraße eine deutliche Betäubungsmittelbeeinflussung festgestellt werden. Der Konsum von Drogen wurde zunächst bestritten. Nach einem positiven Vortest räumte der Mann dann doch den Konsum von Amphetamin am Vorabend ein. Sein Auto blieb vor Ort stehen. Im Rahmen des Strafverfahrens wurde ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt.

Edesheim – Ohne Führerschein betrunken unterwegs

Ein 36-jähriger PKW-Fahrer aus Edenkoben fuhr am 21.03.2017 gegen 10:30 Uhr in Edesheim in eine Verkehrskontrolle der Polizei. Nachdem Anzeichen auf Alkohol- und Drogenkonsum festgestellt wurden, musste der Mann zur Blutentnahme gebeten werden. Ihm droht deshalb zumindest eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige. Zudem fuhr der Fahrzeugführer ohne gültigen Führerschein, weshalb er sich zusätzlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten hat.

Verkehrskreisel in Gegenrichtung befahren – Foto

Offenbach: 21. März 2017, 23 Uhr

Ein grober Verkehrsverstoß führte am Dienstagabend im Verkehrskreisel „Im Schlangengarten“ zu einem Frontal- zusammenstoß. Ein 18 jähriger Landauer fuhr mit seinem Mercedes entgegen der Fahrtrichtung in den Verkehrsplatz ein. Er stieß dabei frontal mit einem Opel Astra zusammen (siehe Bild). Im Opel saß eine 53 jährige Frau, die in den Kreisel ordnungsgemäß eingefahren war und diesen in Richtung Ottersheim wieder verlassen wollte. Der Anstoß war heftig. Beide Fahrzeuge waren danach nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Beide Fahrer blieben unverletzt. Der Unfallverursacher war nicht betrunken. Aufgrund des groben Verkehrsverstoßes wurde der Führerschein dennoch vorläufig sichergestellt.