Stuttgart – „Täglich nutzen rund zwei Millionen Menschen die Wälder in Baden-Württemberg zur Erholung. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört oder gefährdet wird. Dazu gehört es auch, sich an Recht und Gesetz zu halten und in den Monaten März bis Oktober im Wald nicht zu rauchen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Sonntag (5. März 2017) in Stuttgart. Vielen Waldbesuchern sei diese Vorschrift nicht bekannt. Auch werde die Gefahr von Waldbränden oft unterschätzt.

„Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann verheerende Folgen haben. Nicht nur für den Verursacher, der sich hohen Schadensersatzforderungen gegenübersieht, sondern auch für die Tier- und Pflanzenwelt. Sich an das Rauchverbot zu halten, ist angewandter Schutz der Natur“, betonte Peter Hauk.

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Die Regelung findet sich in § 41 (3) des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zur Waldwirtschaft in Baden-Württemberg finden Sie unter www.mlr-bw.de/Wald oder www.forstbw.de.