Ludwigshafen – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.

Stadtverwaltung schreibt Mietspiegel fort – Aktualisierter Mietspiegel ab 1. März erhältlich

Im Juli 2015 erschien der bis heute gültige Mietspiegel der Stadt Ludwigshafen. Er wurde auf Basis einer repräsentativen Erhebung im Ludwigshafener Mietwohnungsmarkt im Oktober 2014 erstellt. Nun schreibt die Stadt Ludwigshafen den Mietspiegel fort. Die aktualisierte Version ist ab Mittwoch, 1. März 2017, gültig und ab diesem Tag zunächst als Download auf www.ludwigshafen.de erhältlich, ab 10. März 2017 dann auch als gedrucktes Exemplar zum Preis von fünf Euro beim Bürgerservice im Rathaus erhältlich. Er kann außerdem beim Bereich Stadtentwicklung, Telefon 0621 504-3012, als Postversand für sieben Euro angefordert werden.

Verantwortlich für die Fortschreibung ist der Bereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Ludwigshafen. Die sogenannte Mietspiegelrunde hat den neuen Mietspiegel anerkannt. Sie besteht aus Mieterverein, Haus & Grund, GAG, BASF Wohnen + Bauen GmbH, dem Amtsgericht, dem Bereich Soziales und Wohnen der Stadtverwaltung sowie dem Bereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung.
Mit der Aktualisierung des Mietspiegels steht für die nächsten zwei Jahre wieder eine verlässliche Grundlage für Investoren, Vermieter und Mieter zur Verfügung. Der Mietspiegel bietet unter anderem folgende, wesentliche Vorteile, wie Bürgermeister und Sozialdezernent Wolfgang van Vliet betont: „Er hilft mit, Gerichtsverfahren zu vermeiden, da die Kriterien des Bewertungsverfahrens die Mietpreisbildung einer Wohnung transparenter machen. Bei Mieterhöhungsverfahren besitzt der Mietspiegel Vorrang vor anderen Begründungsmöglichkeiten. Er ist Basis zur Feststellung von Mietpreisüberhöhungen und Mietwucher und er dient zur Orientierung bei Neu- beziehungsweise Wiedervermietung.“

In Ludwigshafen gilt der Mietspiegel für etwa 50.000 frei finanzierte Mietwohnungen. Der Mietspiegel ist nicht anwendbar für Wohnungen, die noch der Mietpreisbindung unterliegen oder auf Grund von besonderen Bedingungen (beispielsweise Dienstwohnung, untervermietete Wohnung, möbliert vermietet) nicht in den Mietspiegel einfließen.

Da es sich bei dem Ludwigshafener Mietspiegel um einen sogenannten „qualifizierten Mietspiegel“ handelt, muss dieser alle vier Jahre komplett neu erstellt und nach zwei Jahren fortgeschrieben werden. Für die Art der Fortschreibung gibt der Gesetzgeber zwei Methoden vor. Das ist zum einen die Möglichkeit einer Stichprobe, zum anderen die Fortschreibung aufgrund der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland. Seit 2004 macht die Stadt Ludwigshafen vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation von der Möglichkeit Gebrauch, den Mietspiegel auf Basis des Verbraucherpreisindexes fortzuschreiben.

Basis der diesjährigen Fortschreibung ist somit der Mietspiegel 2015 mit Erhebungstand Oktober 2014. Nach veröffentlichten Angaben des Statistischen Bundesamtes ist der Verbraucherpreisindex im maßgeblichen Zeitraum um 1,1 Prozent gestiegen. Um diesen Prozentsatz wurden die Mittelwerte der im Mietspiegel aufgeführten Tabellen angehoben und die Bandbreiten angepasst.

Weitere Auskünfte zum Thema Mietspiegel erteilt auch der Bereich Soziales und Wohnen unter Telefon 0621 504-2993.

Schulbuchausleihe 2017/2018: Anträge müssen bis 15. März abgegeben werden

Der Bereich Schulen erinnert an den Abgabetermin für Anträge zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe am 15. März 2017. Auch im Schuljahr 2017/2018 gibt es für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, an der Schulbuchausleihe teilzunehmen. Berechtigten Schülerinnen und Schülern werden dann alle Schulbücher sowie die meisten Arbeitshefte unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bei der Antragstellung müssen Eltern ihr Jahreseinkommen nachweisen. Entsprechende Anträge sind in den Schulen erhältlich oder können demnächst auf der Internetseite: http://lmf-online.rlp.de heruntergeladen werden. Der Antrag ist mit den entsprechenden Unterlagen bei der Schule abzugeben. Die Bearbeitung der Anträge Ludwigshafener Schülerinnen und Schüler erfolgt durch den Bereich Schulen der Stadtverwaltung Ludwigshafen.
Abgabetermin ist der 15. März 2017. Dies gilt auch, falls noch nicht endgültig feststeht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler besuchen wird. Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr werden bei einem späteren Wechsel der Schule von anderen Schulträgern übernommen. Die Einhaltung dieses Termins ist unter anderem erforderlich, damit die Beschaffung der entsprechenden Bücher und Arbeitshefte frühzeitig erfolgen kann. Persönliche Vorsprachen im Servicebüro der Schulverwaltung im Rathaus sind nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0621/504-2478 möglich.

„It’s Tea Time“ – Englisch-Konversationskurs an der VHS

Ein neuer Englischkurs beginnt am Mittwoch, 8. März 2017, um 17.30 Uhr an der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen. Bei Gesprächen in Englisch genießen die Teilnehmenden im Kurs „It’s Tea Time“ den zuvor gemeinsam zubereiteten englischen Tee und die selbstgebackenen Scones in gemütlicher Atmosphäre und erweitern dabei im Bereich Küche und Teekultur ihren Wortschatz. Der Kurs findet mittwochs einmal pro Monat statt und endet am 21. Juni 2017. Die Gebühr beträgt 74 Euro plus Lebensmittelkosten in Höhe von 20 Euro. Informationen zum Kurs gibt es unter Telefon 0621 504-2634. Anmelden können sich Frauen und Männer unter Telefon 0621 504-2238 oder unter www.vhs-lu.de.

VHS: Englisch lernen im „English Breakfast Club“

„The English Breakfast Club“ heißt ein neuer Englischkurs, der am Samstag, 11. März 2017, um 10 Uhr an der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen beginnt. Teilnehmende bereiten ein typisch englisches Frühstück zu und unterhalten sich dabei auf Englisch. Ohne Leistungsdruck lernen sie neue Redewendungen und erweitern ihren Wortschatz im Bereich Kochen. Der Kurs findet samstags einmal pro Monat statt und endet am 3. Juni 2017. Die Gebühr beträgt 74 Euro plus Lebensmittelkosten in Höhe von 20 Euro. Informationen zum Kurs gibt es an der VHS, Telefon 0621 504-2634. Anmelden können sich Interessierte an der VHS unter Telefon 0621 504-2238 oder im Internet unter www.vhs-lu.de.

Vortrag zum Thema Hüft- und Knie-Arthrose an der VHS

Einen Vortrag zum Thema Hüft- und Kniearthrose hält Prof. Dr. med. Fritz Thorey am Donnerstag, 2. März 2017, um 18.30 im Vortragssaal der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen im zweiten Obergeschoss. Knie- und Hüftgelenk sind die am häufigsten von einer Arthrose betroffenen Gelenke. Durch die Krankheit wird die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten deutlich verringert. In seinem Vortrag gibt Prof. Dr. med. Fritz Thorey, Facharzt für Orthopädie, Spezielle Orthopädische Chirurgie und Sportmedizin an der ATOS Klinik Heidelberg, einen Überblick über moderne und muskelschonende Behandlungsmöglichkeiten der Hüft- und Kniearthrose bis hin zum Gelenkersatz. Im Anschluss an den Vortrag können die Zuhörerinnen und Zuhörer noch Fragen an den Referenten stellen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Sprechstunde des Ortsvorstehers

Die nächste Sprechstunde des Ortsvorstehers, der Nördlichen Innenstadt, Antonio Priolo, findet am Donnerstag, 2. März 2017, von 15 bis 16 Uhr, im Ortsvorsteherbüro, Gartenstraße 9, statt. Um Voranmeldung in der Zeit von 14 bis 16 Uhr wird gebeten unter Telefon 0175 5931733.
Ortsvorsteherbüro geschlossen

Das Ortsvorsteherbüro Maudach, Von-Sturmfeder-Straße 3, ist am Dienstag, 28. Februar und Mittwoch, 1. März 2017, geschlossen.

Radarkontrollen für die Woche vom 27. Februar bis 5. März 2017

Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

Montag, 27. Februar: Nord, Edigheim und Gartenstadt; Dienstag, 28. Februar: Pfingstweide, West und Oggersheim; Mittwoch, 1. März: Süd, Mitte und Rheingönheim; Donnerstag, 2. März: Oppau, Friesenheim und Ruchheim; Freitag, 3. März: Maudach, Mundenheim und Gartenstadt; Samstag, 4. März: Rheingönheim, Edigheim und Friesenheim.

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen statt-finden.

Ortsvorsteherbüro Oggersheim geschlossen

Das Ortsvorsteherbüro Oggersheim, Schillerplatz 2, bleibt bis auf Weiteres geschlossen.