Wiesbaden: Ordnungsamt und Landespolizei sorgen auch an Fastnacht für Sicherheit – Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und mehr Einsatzkräfte

Wiesbaden (ots) – „Zur Gewährleistung der Sicherheit während des Umzuges am Fastnachtssonntag haben die Landeshauptstadt Wiesbaden und das Polizeipräsidium Westhessen gemeinsam mit der DACHO als Veranstalter ein Sicherheitskonzept erarbeitet.

Kernpunkte dieses Konzeptes sind ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in der Innenstadt sowie die Errichtung mobiler Sperren auf den Zufahrtstraßen“, erklärten Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz und Polizeipräsident Stefan Müller. Darüber hinaus planen Stadt- und Landespolizei den Einsatz mit einem hohen Kräfteansatz, der noch über dem des Vorjahres liegt.

Alle Sicherheitskräfte werden auf den Zuwegen und entlang der Umzugsstrecken permanent für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar sein. Besucherinnen und Besucher sollten sich sowohl auf dem Weg zum Umzug, als auch entlang des Streckenverlaufes auf Kontrollen einstellen. Dies gilt vor allem für solche Personen, die mit Anscheinswaffen sowie mit ihrer Verkleidung für eine Verunsicherung, vor allem bei den Sicherheitskräften sorgen. Bewaffnungen oder unangemessene Verkleidungen können schnell zu gravierenden Missverständnissen und auch zu polizeilichen Maßnahmen führen. Daher empfehlen wir allen Besucherinnen und Besuchern dringend, gänzlich auf solche missverständlichen Kostümierungen zu verzichten.

Neben den uniformierten Einsatzkräften wird die Landespolizei auch Zivilkräfte einsetzen, um auf besondere Entwicklungen in der Besuchermenge schnell und angemessen reagieren zu können. Bei außergewöhnlichen Ereignissen wird die Polizei die Möglichkeit haben, durch den Einsatz von Videoaufnahmen sowie Beamtinnen und Beamten mit Bodycams, Straftaten sofort dokumentieren zu können.

„Das Sicherheitskonzept ist das Ergebnis einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit der letzten Monate“, so Stadtrat Dr. Franz und Polizeipräsident Müller. Unter Federführung des Veranstaltungsbüros im Ordnungsamt habe sich eine Ämterrunde etabliert, die sich seit dem vergangenen Jahr intensiv mit der Sicherheit bei Veranstaltungen befasse. Neben Ordnungsamt und Landespolizei gehörten die Berufsfeuerwehr und die Rettungsdienste zu dieser Runde. Ein weiteres Ergebnis der guten Zusammenarbeit sei, dass inzwischen für alle Großveranstaltungen die erforderlichen Sicherheitskonzepte vorliegen würden.

Neben den genannten Maßnahmen werden auch in diesem Jahr während der Fastnachtsumzüge wieder die bewährten HaLT-Jugendschutzkontrollen gemeinsam durch das Ordnungsamt und die Landespolizei durchgeführt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Altersgruppe der unter 16-Jährigen, die noch keinerlei Alkohol trinken dürfen. Bei Verstößen gegen dieses Verbot wird der Alkohol direkt vor Ort vernichtet oder sichergestellt. In Einzelfällen werden auch Alkoholtests durchgeführt und bei Bedarf die Eltern benachrichtigt, damit diese ihr Kind vor Ort abholen. Bei massiven Verstößen wird zudem das Jugendamt benachrichtigt. Generell gilt: Wein, Bier und Sekt sind unter 16 Jahren tabu. Branntwein (Schnaps, Wodka, Likör) ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Die Landespolizei wird den Einsatz mit einem Social-Media-Team begleiten, dass fortlaufend via Twitter (@Polizei_WH) über den Fastnachtsumzug, den damit verbundenen Polizeieinsatz und über besondere Ereignisse informiert.