Kreis Darmstadt-Dieburg: Vogelgrippe bei zahlreichen Wildvögeln am Reinheimer Teich festgestellt

Landkreis Darmstadt-Dieburg richtet Restriktionsgebiete ein – Naturschutzgebiet sollte gemieden werden

Karte mit der Zonierung (Foto: Kreisverwaltung)
Karte mit der Zonierung (Foto: Kreisverwaltung)

Darmstadt-Dieburg – In den vergangenen Tagen sind zahlreiche Wildvögel im Bereich des Reinheimer Teichs verendet. Bis heute konnten schon 20 Tierkörper geborgen und im Hessischen Landeslabor untersucht werden. Dort wurde bisher bei sechs Graugänsen, vier Kanadagänsen sowie zwei Mäusebussarden der Influenzavirus vom Typ H5 nachgewiesen werden. Weitere Proben aus dem Gebiet befinden sich noch in der Untersuchung..

Die positiven Proben wurden zur weiteren Abklärung an das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems verschickt. Von dort kam heute die Bestätigung, dass bei insgesamt neun der eingeschickten Tiere das hochpathogene Influenzavirus vom Typ H5N8 nachgewiesen wurde. Damit besteht nun die Sicherheit, dass im Bereich des Naturschutzgebietes Reinheimer Teich ein sehr aktives Vogelgrippegeschehen bei Wildvögeln besteht, das deutlich intensiver ist, als die bisher in Hessen beobachteten Einzeltierfunde. Hinzu kommt, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg zu den geflügeldichtesten Regionen in Hessen zählt. Daher hätte eine Verschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände hier besonders fatale Folgen.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat aus diesen Gründen heute entschieden, um das Naturschutzgebiet Reinheimer Teich zwei Restriktionszonen, einen Sperrbezirk (in der Karte rot markiert) und ein darum liegendes Beobachtungsgebiet (in der Karte blau markiert) einzurichten. Im Sperrbezirk liegt nach derzeitiger Datenlage ein Geflügelbestand mit ca. 1.200 Legehennen, im Beobachtungsgebiet befinden sich 35 Geflügelhaltungen mit insgesamt ca. 95.000 Geflügeltieren, darunter auch sechs gewerbsmäßige Haltungen, drei davon mit jeweils über 10.000 Tieren. Alle Geflügelbestände werden in den nächsten Tagen durch das Veterinäramt inspiziert und gegebenenfalls auch Proben genommen. Innerhalb des Sperrbezirks dürfen unter anderem Vögel, Bruteier und Geflügelfleisch aus Geflügelbeständen nur noch mit Genehmigung des Veterinäramtes abtransportiert werden.

Für die Dauer von 15 Tagen nach der Festlegung dürfen Vögel aus dem Beobachtungsgebiet nur mit Genehmigung des Veterinäramtes abtransportiert werden. Alle Hunde- und Katzenhalter haben sicherzustellen, dass ihre Tiere im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

Darüber hinaus wurde in Bickenbach eine tote Graugans gefunden, bei der ebenfalls das hochpathogene Influenzavirus vom Typ H5N8 nachgewiesen wurde. Da in dem Gebiet nur wenige kleine Geflügelbetriebe betroffen sind, wird hier vom Veterinäramt auf freiwilliger Basis kontrolliert. Eine Restriktionszone ist derzeit nicht erforderlich.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg appelliert dringend an die Bevölkerung, von einem Besuch des Naturschutzgebietes Reinheimer Teich bis auf weiteres abzusehen. Derzeit ist dort von einem hochaktiven Vogelgrippegeschehen auszugehen und es besteht die Gefahr, dass es durch den Besucherverkehr zu einer Virusverschleppung kommt. Zwar sind Hunde und Menschen nach den bisherigen Erkenntnissen für eine Infektion mit dem kursierenden Virustyp höchstwahrscheinlich nicht empfänglich, dennoch können sie das Virus als Vektoren weitertragen und damit eine Gefahr für andere Wildvögel oder gehaltene Vögel darstellen.

Alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg sind weiterhin zur Aufstallung ihrer Geflügelbestände verpflichtet. Das Veterinäramt und die Kommunen werden durch verstärkte Kontrollen die Umsetzung der Stallpflicht sicherstellen.

Außerdem gelten unverändert bundesweit strenge Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände mit weniger als 1.000 Tieren. Geflügelausstellungen und -märkte bleiben landesweit untersagt. Alle Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung dem Veterinäramt bisher nicht angezeigt haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Um die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren, ist die Einhaltung all dieser Vorgaben von größter Bedeutung.

Weitere Informationen zum Thema Vogelgrippe H5N8 und ein Merkblatt für Geflügelhalter stehen im Internet unter www.ladadi.de sowie auf der Homepage des Hessischen Umweltministeriums