Mit einem Bein im Gefängnis – Die letzte Chance

Warum ein Intensivtäter nicht in Haft kommt - wie ein Gericht die Taten relativiert - Ein Kommentar

Symbolbild
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Ludwigshafen – Wie Anfang Februar berichtet wurde an der Haltestelle „ Am Schwanen“ in der Saarlandstraße ein 46-jähriger Mann von einem 17-Jährigen bespuckt und in der Folge vom diesem und zwei weiteren Personen geschlagen und getreten. Die letzteren zwei Personen flohen beim Eintreffen eines Streifenwagens, der 17-Jährige blieb und wurde festgenommen.

Nach Polizeiangaben bedrohte und beleidigte er die Beamten und den diensthabenden Arzt, der ihm Blut für den Alkoholtest entnahm. Im Laufe des nächsten Tages wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat auf Anfrage bestätigt, dass der 17-jährige Türke in der Vergangenheit (Tatzeitraum 2016) mehrere Gewaltdelikte, wir sprechen von Körperverletzungen und schwere Körperverletzungen, begangen hat und als Intensivtäter gilt. Deshalb wurde Haftbefehl beantragt, der unter Vollzug gesetzt werden sollte.

Am 04.02.16 war die Vorführung vor dem Haftrichter des Amtsgerichts Frankenthal. Auf Anfrage teilt die Pressestelle mit:

„Aus der Akte ergibt sich zunächst, dass der Täter geständig ist. Zwar ist er der Polizei als „Intensivtäter“ möglicherweise bekannt. Allerdings handelt sich nach wie vor um einen Jugendlichen, die Jugendhilfe war am Wochenende zudem nicht erreichbar. Die Einträge in das Strafregister waren nicht von erheblicher Relevanz, sodass die Richterin nach vorzunehmender Abwägung zur Außervollzugsetzung gelangt ist. „

Amtsgericht sieht keine erhebliche Relevanz

(Schwere) Körperverletzungen haben nach Ansicht des Amtsgerichts Frankenthal scheinbar keine erhebliche Relevanz (anders als Mord oder Totschlag). Der 17-Jährige erhielt 6 Monate Jugendstrafe zur Bewährung, muss eine Beratungsstelle aufsuchen, sich zweimal in der Woche bei der Polizei melden und muss Sozialstunden leisten.

Es ist für ihn die letzte Chance, den „Weg zurück“ zu finden. Polizei und Staatsanwaltschaft wollten den Haftbefehl in Vollzug setzen lassen, sprich: dass er in Haft kommt, das Amtsgericht Frankenthal hat diesen Antrag geblockt. Bei der nächsten Körperverletzung des 17-Jährigen muss sich das Gericht allerdings die Frage stellen, ob es Täter schützen will oder ob sich der Rechtsstaat für die Opfer einsetzen will.