Kreis Karlsruhe: Kreistag nimmt Stellung zum möglichen Landkreiswechsel von Bad Herrenalb

"Viele Auswirkungen – aber zweifelhaft ob Gründe des öffentlichen Wohls angenommen werden können"

Bad Herrenalb (Foto: Alexignat / Wikipedia - CC BY-SA 3.0)
Bad Herrenalb (Foto: Alexignat / Wikipedia - CC BY-SA 3.0)

Karlsruhe   Mit knapper Mehrheit stimmten die Bad Herrenalber Bürgerinnen und Bürger bei einem Bürgerentscheid für einen Wechsel der Stadt vom Landkreis Calw zum Landkreis Karlsruhe. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg hatte darauf hin den Landkreis Karlsruhe gebeten, aus seiner Sicht Stellung zu nehmen. Der Kreistag beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung vom 26. Januar mit diesem Thema.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, der auf Wunsch aus dem Gremium das einhellige Votum aller Fraktionen zum Ausdruck brachte, schickte der Stellungnahme voraus, dass der Fokus entsprechend der Aufgabenstellung seitens des Ministeriums ausschließlich auf der Sichtweise des Landkreises Karlsruhe und seinen Einwohnerinnen und Einwohnern bzw. den kreisangehörigen Gemeinden lag. Man habe deshalb die für den Landkreis relevanten Punkte „Haushalt“, „Soziales“, „Öffentlicher Personennahverkehr“ sowie das „Wahlrecht“ untersucht, nachdem die Verwaltung bereits im Vorfeld des Bürgerentscheids gegenüber der Stadt Bad Herrenalb Stellung zu verschiedenen Auswirkungen genommen hatte, die ebenfalls Inhalt der umfangreichen Vorlage waren. Insgesamt komme man zum Ergebnis, dass ein Beitritt der 7.641 Einwohner zählenden Stadt für den Landkreis Karlsruhe durchaus Auswirkungen habe: organisatorisch, personell und insbesondere auch finanziell. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel zeigte aber auch auf, dass viele Punkte wie z.B. Schulbesuche im benachbarten Landkreis, die Nutzung von Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder auch die Benutzung des ÖPNV bereits heute gängige Praxis sind, ebenso wie die Zusammenarbeit bei der Breitbandversorgung oder die Kooperation der Gemeinden im Bereich des Tourismus. Dies zeige, wie eng Bad Herrenalb mit dem Raum Karlsruhe verbunden ist. Ob „allgemeine Gründe des öffentlichen Wohls“ vorliegen, an die – und dies werde aus der Anfrage des Innenministeriums deutlich – hohe Anforderungen zu stellen sind und diese ausreichen, um einen Landkreiswechsel zu begründen, könne seitens des Landkreises Karlsruhe aber nicht abschließend beurteilt werden. Eine solche Bewertung können nur andere Stellen unter Abwägung sämtlicher Aspekte und Vorliegen der Stellungnahmen auch der Stadt Bad Herrenalb und des Landkreises Calw erfolgen. Deshalb bestünden aus Sicht des Kreistages im Hinblick auf die dargelegten Konsequenzen auf den Landkreis Karlsruhe und seine Einwohner zumindest Zweifel, ob Gründe des öffentlichen Wohls angenommen werden können, die für einen Landkreiswechsel sprechen, zumal im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung Verwaltungsgrenzen sowieso immer weiter an Bedeutung verlieren. Der Kreistag schloss sich diesem Votum bei einer Enthaltung an.