Hessen: Auch vielen Senioren sitzt das Finanzamt im Nacken

Formular - Ausschnitt
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Wiesbaden – Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen weist darauf hin, dass auch etliche Ruheständler eine Steuererklärung abgeben müssen. Dies geht vor allem auf das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005 zurück, mit dem die Rentenbesteuerung neu geregelt wurde. Etliche Rentner, die jahrelang von der Abgabe einer Steuererklärung befreit waren, müssen sich inzwischen wieder mit diesem Thema beschäftigen. Hilfestellung bietet dabei der kostenlose BdSt-Ratgeber „Steuererklärung für Senioren 2016“.

Die Broschüre erklärt kompakt und verständlich, welche Formulare wie ausgefüllt werden müssen. Ein besonderes Augenmerk erhält die Anlage R, in die die Rentenbezüge eingetragen werden. Der Ratgeber informiert auch über die Anlage „Vorsorgeaufwand“, die für Versicherungsaufwendungen vorgesehen ist. Nach der Erklärung der Begriffe „Werbungskosten“, „Sonderausgaben“ sowie „außergewöhnliche Belastungen“ beschreibt der Ratgeber die einzelnen Aufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden können. Besonders hilfreich: Hinter jedem Posten ist genau vermerkt, auf welchem Formular und in welchen Zeilen die Angaben eingetragen werden müssen.

Aber auch grundsätzliche Fragen werden geklärt, etwa wer eine Einkommensteuerer­klärung abgeben muss und bis wann die Formulare beim Finanzamt eingehen müssen. Fällt der Steuerbescheid dann ganz anders aus als erwartet, können Steuerzahler nachlesen, wie sie sich dagegen, beispielsweise mit einem Einspruch, zur Wehr setzen können.

Service

Die Broschüre „Steuererklärung für Senioren 2016“ kann beim BdSt Hessen unter der Telefonnummer 0611/992190 kostenfrei angefordert werden (solange der Vorrat reicht; Geschäftszeiten: Montag-Donnerstag 7:30-12:30 Uhr und 14:00-16:30 Uhr, Freitag 7:30-13:45 Uhr).