Kreis Bergstraße: Stadt Neckarsteinach erhält Förderbescheid zur Installierung von öffentlichen WLAN-Hotspots

Landrat Christian Engelhard (l.) und Bürgermeister Herold Pfeifer (Foto: Kreis Bergstraße)
Landrat Christian Engelhard (l.) und Bürgermeister Herold Pfeifer (Foto: Kreis Bergstraße)

Neckarsteinach – Mit der Übergabe des Förderbescheids zur Installierung von kostenfreien WLAN-Hotspots an öffentlichen Bereichen wurde die Stadt Neckarsteinach als nächste Kommune des Kreises Bergstraße bedacht. Landrat Christian Engelhardt überreichte den Bescheid aus dem Förderprogramm des Kreises persönlich in Neckarsteinach. „Die Vierburgenstadt ist ein Tourismusmagnet und prädestiniert für das Angebot von kostenlosem öffentlichem WLAN. So können sich die Besucher direkt vor Ort über das Freizeitangebot informieren“, so Landrat Christian Engelhardt.

An die Stadt Neckarsteinach ergehen gleich zwei Förderbescheide mit jeweils 750 Euro Förderung. Das Rathaus und das Wirtschaftsgebäude im Schwanengarten werden mit WLAN-Hotspots ausgestattet, damit wird das bereits bestehende Angebot ergänzt. So können die Touristen, die täglich mit dem Schiff oder Rad anreisen, um die Altstadt zu erkunden, die Hotspots fast überall in der Stadt nutzen.
Auch die vorhandenen Informationspunkte werden mit dem kostenlosen WLAN versorgt, sodass die QR-Codes in der Altstadt und dem Burgrundweg sowie die Audioguides im Geoparkhaus nebst Eichendorff-Museum mit dem Smartphone abgerufen werden können.

Das Förderprogramm zur Installation von WLAN-Hotspots im gesamten Kreis Bergstraße ist eine Herzensangelegenheit von Landrat Engelhardt, welche er bereits in seinem Wahlkampf verfolgte. „Mein Ziel ist es den Kreis Bergstraße zum ersten Flächenlandkreis in ganz Deutschland mit freiem WLAN in jeder Kommune zu machen“, betont Engelhardt.

Hintergrund:

Mit der Förderrichtlinie zur Ausstattung von öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots haben die Kommunen die Möglichkeit Anträge beim Kreis Bergstraße zu stellen. Die Kommunen erhalten 100 Prozent der Investitionskosten bis zu maximal 750 Euro je neu installierten Hotspot. Pro Kommune kann der Zuschuss für zwei neue WLAN-Hotspots beantragt werden.