Landau: Auswahlverfahren zur Grundstücksveräußerung im „Wohnpark Am Ebenberg“ – Jury berät über Vergabe von vier Grundstücken im Südosten des Areals

Auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung im vergangenen Jahr nach dem Prinzip der Konzeptvergabe wurden insgesamt 13 Angebote eingereicht und der Fachjury am 16. Januar 2017 im Rahmen einer ersten Sitzung vom vorprüfenden Planungsbüro Post&Welters aus Dortmund vorgestellt. (Foto: Stadt Landau in der Pfalz)
Auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung im vergangenen Jahr nach dem Prinzip der Konzeptvergabe wurden insgesamt 13 Angebote eingereicht und der Fachjury am 16. Januar 2017 im Rahmen einer ersten Sitzung vom vorprüfenden Planungsbüro Post&Welters aus Dortmund vorgestellt. (Foto: Stadt Landau in der Pfalz)

Landau – Dort, wo während der Landesgartenschau die große Sparkassen-Bühne stand, sollen schon bald zahlreiche Menschen ein neues Zuhause finden. Im Frühjahr dieses Jahres wird die Entscheidung fallen, welche Akteure die vier zu veräußernden Baufelder 28, 28a, 30a und 31 entwickeln werden.

Um über die eingereichten Konzepte zu beraten, trat nun erstmals eine Fachjury zusammen. Dem Gremium gehören als Fachpreisrichter der Stadtplaner Prof. Kunibert Wachten, Andrea Uhrig vom Architekturbüro Bayer&Uhrig aus Kaiserslautern, Landschaftsarchitektin Prof. Ulrike Kirchner, als Sachpreisrichter fünf Mitglieder des Bauausschusses sowie als Fachberater Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und eine Vertreterin der Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) an.

Auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung im vergangenen Jahr nach dem Prinzip der Konzeptvergabe wurden insgesamt 13 Angebote eingereicht und der Fachjury am 16. Januar 2017 im Rahmen einer ersten Sitzung vom vorprüfenden Planungsbüro Post&Welters aus Dortmund vorgestellt. Sieben Angebote wurden für das Baufeld 28/28a eingereicht; sechs Angebote erhielt die Stadt für das Baufeld 30a/31.

„Die Konzeptvergabe unter Einbindung einer breit aufgestellten Jury ist ein Verfahren von besonderer Transparenz und Fairness“, erklärt Baudezernent Dr. Maximilian Ingenthron. „Nicht der Höchstbietende erhält den Zuschlag, sondern derjenige mit dem besten Konzept unter Berücksichtigung der städtischen Vorgaben. Dabei spielen beispielsweise die Höhenentwicklung und -staffelung der Gebäude, angebotene Wohnformen, die Begrünung von privaten Grundstücksflächen, die Nutzungskonzepte oder auch immissionsschutzrechtliche Vorgaben als zu wertende Komponenten in unterschiedlichen Anteilen eine Rolle“, so Ingenthron weiter. „Der Wettbewerb ist so gestaltet, dass zunächst die Konzepte fachlich begutachtet werden. Dabei sind sie anonymisiert, so dass die Urheber nicht zu erkennen sind. Im folgenden Schritt wird das Kaufgebot in die Entscheidungsfindung einbezogen. Hierbei ist mindestens der allen Bietern bekannte Verkehrswert der jeweiligen Grundstücke zu bieten. Und erst zum Schluss wird das Geheimnis gelüftet, wer sich hinter den jeweiligen Konzepten verbirgt.“ Dieses Vorgehen gewährleiste ein Höchstmaß an Unabhängigkeit der Jury und sichere zudem die hohe städtebauliche Qualität des Wohnparks.

Bei ihrer zweiten Sitzung am 23. Januar 2017 wird sich die Jury auf eine endgültige Platzierung der Entwürfe einigen und eine Empfehlung an die städtischen Gremien formulieren.