Verbraucherzentrale warnt vor hohen Roamingkosten

Oster-Urlauber aufgepasst

Mainz / Ludwigshafen – Wer über Ostern verreist, sollte sich vorher bei seinem Mobilfunkanbieter über die geltenden Roamingpreise informieren.

„Das Telefonieren, Simsen und Surfen mit dem Smartphone oder Tablet im Ausland kann nach wie vor zu hohen Rechnungen führen“,

warnt Martina Totz von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auch wenn mittlerweile einige Mobilfunkanbieter auf Roaming-Entgelte bei Telefonaten verzichten und die Roaming-Kosten in der EU regelmäßig sinken. 

Die von der EU geregelten Mobilfunkpreise (EU-EURO-Tarif) für Handy-Telefonate, mobiles Internetsurfen und SMS aus dem EU-Ausland nach Deutschland gelten nur in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein.

„Urlauber in der Schweiz, in der Türkei oder dem außereuropäischen Ausland sollten daher beachten, dass die Preise für Roaming-Dienste um ein Vielfaches höher sein können“,

weiß Verbraucherschützerin Totz. Je nach Urlaubsland kann daher ein „Reisepaket“ des eigenen Mobilfunkanbieters für das Telefonieren, Surfen oder Simsen eine gute Alternative sein. Vor dem Abschluss sollten Kunden darauf achten, dass ihr Reiseland in dem Paket inbegriffen ist. 

Auch der Weg in den Urlaub kann schon zur Kostenfalle werden:
Einige Fluggesellschaften ermöglichen das Surfen im Flugzeug zu speziellen Preisen. Die regulierten Preise der EU-Roaming-Verordnung gelten hier nicht. Interessierte Fluggäste sollten sich vorab bei der Fluggesellschaft informieren. 

Vorsicht ist auch auf Kreuzfahrten geboten. Bucht man sich im schiffseigenen Netz ein, gelten die jeweiligen, gesonderten Konditionen. Die Gesprächsminute für ein Telefonat nach Hause kann zum Beispiel zwischen zwei und sieben Euro liegen. Realisiert werden die Netze über Satellitentechnik. Preisentscheidend ist, welcher Satellitenanbieter das Schiffsnetz betreibt und welches Roaming-Abkommen der eigene Mobilfunk-Anbieter mit diesem Satellitennetzbetreiber hat. Reisewillige sollten sich vor einer Kreuzfahrt bei ihrem Reiseanbieter, der Kreuzfahrtgesellschaft und in den Reiseunterlagen über die Tarife informieren, bevor sie ihr Mobilfunkgerät nutzen. 

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die automatische Netzwahl in den Einstellungen des Mobilfunkgerätes vorbeugend zu deaktivieren. Sonst besteht die Gefahr, dass sich das Mobiltelefon zum Beispiel bereits bei einem Hafenspaziergang in ein teures Schiffsnetz eines angelegten Kreuzfahrtschiffes einbucht.

Wer sich vor einer Urlaubsreise gezielt über Tarifangebote und Reisepakete informieren möchte, kann sich nach Terminvereinbarung bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Die Beratung kostet zehn Euro. Eine Anmeldung ist möglich unter (06131) 28 48 0 (Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr, Freitag 9 bis 13 Uhr), per E-Mail an info@vz-rlp.de oder per Fax an 06131/284825.