Hirschhorn: RP Darmstadt genehmigt fünfte Windkraftanlage des Windparks Greiner Eck

Hirschhorn/ Neckarsteinach/ Darmstadt (rp) – Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Genehmigung für die letzte der im Jahr 2014 beantragten insgesamt fünf Windkraftanlagen des Windparks Greiner Eck bei Hirschhorn (Kreis Bergstrasse) erteilt. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Die sogenannte WKA E2 vom Typ ENERCON hat ebenfalls eine Nennleistung von 3 Megawatt, eine Nabenhöhe von circa 135 Metern und einen Rotordurchmesser von circa 116 Metern. Die Rodungsarbeiten waren bereits mit Bescheid vom3. November 2016 (Zulassung des vorzeitigen Beginns) gestattet worden.

Vier Anlagen des Windparks Greiner Eck hatte das Regierungspräsidium am 11. Februar 2016 genehmigt. (Ein gegen die Anordnung des Sofortvollzugs eingelegter Rechtsbehelf blieb vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt ohne Erfolg. Die Entscheidung der nächsten Instanz steht noch aus). Die Entscheidung für die fünfte Anlage war auf Wunsch des Antragsstellers zurückgestellt worden. Im Oktober 2016 wurden noch ergänzende Unterlagen unter anderem zu natur- und artenschutzrechtlichen Punkten vorgelegt. Diese führten nach entsprechender Prüfung zu dem Ergebnis, dass dem Betrieb der Anlage unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Prüf-Aspekte keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

Der insgesamt 80 Druckseiten umfassende Genehmigungsbescheid enthält neben der Baugenehmigung und Rodungsgenehmigung und der Genehmigung des Denkmalschutzes  auch die erforderliche naturschutzrechtliche Eingriffszulassung und die Zustimmung nach Luftverkehrsrecht. Durch zahlreiche Nebenbestimmungen und Auflagen ist gewährleistet, dass die Anlage nur in dem zulässigen Rahmen errichtet und betrieben wird. So sind etwa Abschaltvorgaben für die Zeiten des Herbstzugs der Kraniche und zum Kollissionsschutz verschiedener Fledermausarten enthalten.

„In Südhessen konnte damit eine weitere positive Entscheidung in Sachen Windkraftausbau getroffen werden“, sagte Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid. Entsprechende Anträge werden im Regierungsbezirk Darmstadt weit weniger gestellt, als in den mittleren und nördlichen Landesteilen. Dies hat seine Gründe in der dichten Besiedlung und der komplexen Verkehrsinfrastruktur einschließlich des Frankfurter Flughafens mit seinen Flugsicherungsanlagen. „Insofern sind in Südhessen die Nutzungskonkurrenzen und Zielkonflikte um ein Vielfaches höher“, so Lindscheid weiter. Dennoch stehen mittlerweile 180 Genehmigungen einer Zahl von 25 abgelehnten und 67 zurückgenommenen Anlagen entgegen. 124 Windkraftanlagen sind aktuell noch im Verfahren. Von diesen liegen allerdings erst in 7 Verfahren über 49 Anlagen die Unterlagen vollständig vor, so dass die zu beteiligenden bis zu 25 Fachbehörden ihre Belange prüfen und zu dem Antrag Stellung nehmen können. Erst auf Grundlage dieser Stellungnahmen kann das Regierungspräsidium über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens entscheiden.