Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-Nachrichten

Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Pflanzkübel übersehen

Hanhofen, 28.11.2016, 05.35Uhr

Wegen der beschlagenen Frontscheibe war die Sicht einer 49-jährigen Toyota Yaris Fahrerin eingeschränkt. Beim Einbiegen von der Harthauser Straße auf die K 26 nahm sie deshalb die Kurve zu eng und fuhr gegen vier der dort auf dem Grünstreifen stehenden Pflanzkübel. Diese wurden hierdurch beschädigt. Sie fuhr weiter bis zur Einmündung Schlossstraße und entschied sich aufgrund eines andauernden Schleifgeräuschs an die Wohnanschrift zurückzukehren. Der Unfall wurde bei der Polizei bekannt, weil durch eine Passantin ein Kennzeichen und ein Pflanzkübel an der Einmündung Schlossstraße mitgeteilt wurde, welchen die Verursacherin bis dorthin vor sich hergeschoben haben dürfte. Sie wurde an der Wohnanschrift angetroffen und räumte den Unfall ein. Insgesamt entstand ein Schaden von 2100 Euro.

Weitere Fahrzeuge der Marke BMW aufgebrochen

Dudenhofen, 27./28.11.2016, 17.00 – 05.30 Uhr

Drei weitere Fahrzeuge der Marke BMW wurden in der Nacht von Sonntag auf Montag aufgebrochen: Wie schon bei den vorausgegangenen Taten schlugen der oder die Täter die Dreiecksscheiben ein und entwendeten in Dudenhofen bei einem BMW 520d das Navi, die Mittelkonsole, den Tachometer sowie 30 Euro Bargeld.

Maxdorf: Unfallflucht

Am späten Vormittag des 28.11.2016 wurde ein geparkter schwarzer BMW X3 mit DÜW-Kennzeichen in der Kurpfalzstraße durch einen Verkehrsunfall beschädigt. Anstatt sich um die Schadensregulierung zu kümmern, entfernte sich der Unfallverursacher unerlaubt von der Unfallstelle. Am Fahrzeug des Geschädigten entstand ein Sachschaden in Höhe von 1000€.

Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor.

In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.

Bobenheim-Roxheim: Parkendes Fahrzeug gestreift und geflüchtet

Bereits am 26.11.2016, zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr, wurde im Südring auf dem „Globus-Parkplatz“ die Beifahrertür eines BMW beschädigt, der dort geparkt war. Nach bisherigen Erkenntnissen könnte der Schaden in Höhe von ca. 900,-€ durch einen Einkaufswagen oder rangierenden Lkw verursacht worden sein. Bitte Polizei sucht daher nach Zeugen, die Angaben zum Vorfall machen können.

(Die Nachrichten werden im Laufe des Tages bedarfsmäßig aktualisiert und als Update im Titel gekennzeichnet – Die Red.)