Christkindlesmarkt Karlsruhe: Beschwerde erfolglos

Symbolbild (Foto: Pixabay)
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Karlsruhe / Mannheim – Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat soeben mit einem den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss den Antrag eines Gewerbetreibenden (Antragsteller) auf Zulassung zum Karlsruher Christkindlesmarkt zurückgewiesen.

Der Antragsteller wurde von der Stadt Karlsruhe (Antragsgegnerin) nicht zum Karlsruher Christkindlesmarkt zugelassen. Sein Begehren, über seinen Antrag auf Zulassung zum Christkindlesmarkt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes neu zu entscheiden, lehnte das Verwaltungsgericht Karlsruhe ab. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers hatte keinen Erfolg.

Der Beschluss des VGH erging zunächst ohne Begründung, da der Christkindlesmarkt übermorgen beginnt. Der vollständige Beschluss mit Begründung wird den Beteiligten binnen weniger Tage zugehen. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 6 S 2207/16).