Bensheim: Sondernutzungserlaubnis regelt Umgang mit „Stolperstein“

Bensheim – Der würdevolle Umgang mit dem als Stolperstein bekannten Mahnmal in der Bensheimer Fußgängerzone war Thema eines Treffens im Rathaus. Stadtrat Andreas Born hatte Vertreter verschiedener Institutionen eingeladen, um die neuen Verfahrensweisen und Anordnungen für Veranstalter zu beraten.

In der Vergangenheit ist es immer wieder dazu gekommen, dass bei Veranstaltungen Stände oder Bierbänke direkt an das Mahnmal bzw. über die Gedenktafel gestellt wurden. Born wies darauf hin, dass mit allen Veranstaltern gesprochen wurde und die Verantwortlichen ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht haben, wenn die Aufbauten zu nah an dem Mahnmal standen. An dem Treffen nahmen unter anderem Vertreter der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Geschichtswerkstatt Jakob-Kindinger und des Auerbacher Synagogenvereins teil.

In der Sondernutzungserlaubnis, die für die Durchführung von Veranstaltungen beantragt werden muss, ist deutlich hervorgehoben, dass das Mahnmal an der Alten Faktorei sowie die im Boden eingelassene Gedenktafel in einem Abstand von mindestens einem Meter freizuhalten sind. Alle Beteiligten, die bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen im Innenstadtbereich involviert sind, wurden über die aktuellen Vorfälle informiert und dafür sensibilisiert, eine würdevolle Beachtung von Denkmälern sicherzustellen. „Der Stadtverwaltung Bensheim ist es sehr wichtig, Denkmäler in das Stadtbild zu integrieren, denn nur so werden sie für Bürger und Besucher erlebbar. Dazu gehört selbstverständlich auch ein respektvoller Umgang mit diesen Denkmälern und darauf zu achten, diese bei Veranstaltungen sensibel in den laufenden Betrieb zu integrieren“, betont Bürgermeister Rolf Richter.