Neckar-Odenwald-Kreis: Stallpflicht für Geflügel ab jetzt auch im Neckar-Odenwald-Kreis

Symbolbild (Foto: Pixabay)
Symbolbild (Foto: Pixabay)

Mosbach – Aufgrund der sich in Deutschland und Europa ausbreitenden Vogelgrippe hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart sich zu einer landesweiten Aufstallungspflicht und zu verschärften Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen in Baden-Württemberg entschieden. Daher hat nun auch der Neckar-Odenwald-Kreis die Umsetzung der Maßnahmen für alle Geflügelhalter im Landkreis mit Gültigkeit ab Sonntag, 20. November 2016 angeordnet.

Es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme, denn glücklicherweise wurde das Vogelgrippevirus H5N8 im Kreisgebiet bisher noch nicht nachgewiesen. Dies kann sich nach Auffassung von Dr. Holger Seipp, Leiter des Fachdienstes Veterinärwesen des Landratsamtes, aber täglich ändern. Seine Mitarbeiter sind daher mit Vorbereitungen beschäftigt und werden auch die Einhaltung der Auflagen, die dem Allgemeinwohl dienen und zunächst bis Ende Januar gelten werden, überprüfen.

Halter von Hühnern, Puten, Gänsen, Enten, Fasanen und Wachteln müssen demnach ihr Geflügel in Ställen unterbringen. Wer keinen Stall hat, muss eine Einrichtung schaffen, die nach oben vollständig abgedichtet und zur Seite so abgegrenzt ist, dass Wildvögel nicht eindringen können. Dies kann beispielsweise durch eine Plastikplane als Bedachung und durch seitlich aufgespannte, vogeldichte Netze oder engmaschigen Maschendraht realisiert werden. Futter, Tränkewasser, Einstreu und Geräte sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Oberflächenwasser darf nicht zur Tränkung verwendet werden. In jeden Stall ist betriebseigene Schutzkleidung zu tragen. Schuhe sind in Desinfektionswannen am Stalleingang zu desinfizieren. Hände müssen vor und nach dem Umgang mit Geflügel gewaschen werden.

Entscheidend ist, dass Hausgeflügel nicht von Wildvögeln angesteckt wird, denn sonst drohen tierseuchenrechtliche Bekämpfungsmaßnahmen nicht nur für die betroffene Haltung, sondern auch für umliegende Geflügelhalter. Die Größe des Bestandes spielt dabei keine Rolle, auch kleine Hobbyhaltungen könnten angesteckt werden. Ohnehin gilt, dass Geflügelhaltungen beim Veterinäramt anzumelden sind und über Zu- und Abgänge von Geflügel ein Register geführt wird, damit ein Seuchenfall auch rückverfolgt werden kann. Vor dem Hintergrund der Vogelgrippe hat dies natürlich besondere Bedeutung. Das Bestandsregister soll nun auch mit vermehrten Todesfällen und der Legeleistung bei Hennen ergänzt werden.

Für Rückfragen steht der Fachdienst Veterinärwesen des Landratsamtes in Buchen unter 06281 5212 1450 zur Verfügung. Gemeldet werden sollen in jedem Fall vermehrte Todesfälle von Geflügel oder gehäufte Totfunde von wildlebenden Wasser- oder Greifvögeln.