Alle Infos zur aktuellen Vogelgrippe im Südwesten
Alle Infos zur aktuellen Vogelgrippe im Südwesten

Badem-Württemberg – Die Vogelgrippe breitet sich im Südwesten aus. Immer mehr tote Wildvögel werden am Bodensee gefunden. Was ist Vogelgrippe eigentlich und wie betrifft sie den Verbraucher?

  • Welche Maßnahmen hat Land Baden-Württemberg ergriffen und was können Geflügelhalter tun, um ihre Bestände vor der Vogelgrippe zu schützen?
  • Was tun, wenn man tote Vögel findet?

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Vogelgrippe.

1. Was ist die Vogelgrippe oder Geflügelpest?

Die Klassische Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln, unter der besonders Hühner und Puten leiden. Vogelspezies wie Enten und Gänse weisen gemeinhin eine geringere Empfindlichkeit auf. Ausgelöst wird die Erkrankung durch hochpathogene (stark krankmachende, HP) aviäre Influenzaviren (AIV) der Subtypen H5 und H7. Die hochpathogenen AIV entstehen durch Mutation aus geringpathogenen Influenzaviren das heißt Varianten, die lediglich leichte Krankheitssymptome induzieren. Erst bei Infektion mit der HP-AIV Variante kommt es zu dramatischen Krankheitsverläufen mit einer Sterblichkeit von bis zu 100 Prozent, die sich schnell ausbreiten kann und daher als Geflügelpest bezeichnet werden.

2. Ist H5N8 auf den Menschen übertragbar?

Infektionen des Menschen mit HPAI H5N8 Viren wurden bislang weltweit nicht nachgewiesen. Wie bei allen Geflügelpestviren sind aber auch bei H5N8 erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.

3. Woher kommt das Geflügelpestvirus H5N8?

Hochpathogenes aviäres Influenzavirus vom Typ H5N8 (HPAIV H5N8) wurde erstmals Anfang 2014 in Südkorea entdeckt. Etwa 12 Millionen Tiere mussten zur Eindämmung der Infektion getötet werden. Aus China und Japan wurden ebenfalls Ausbrüche gemeldet. Zum Jahresende 2014 trat H5N8 in verschiedenen Ländern Europas auf, unter anderem in Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. Auch nach Nordamerika wurde das Virus Ende 2014 verbreitet. Dort vermischte sich H5N8 mit anderen amerikanischen Influenzaviren und infizierte als hochpathogener Subtyp H5N2 etwa 150 Geflügelhaltungen, bevor die Epidemie im Sommer 2015 gestoppt werden konnte.

Im Sommer 2016 wurden hochpathogene H5N8 Viren bei Wildvögeln im Süden Sibiriens und seit Ende Oktober auch wieder in europäischen Wildvögeln nachgewiesen. Die derzeit nachgewiesenen Viren sind sehr eng mit denen aus Südsibirien verwandt, unterscheiden sich aber genetisch von den früher nachgewiesenen HPAIV H5N8. Ob sich auch die biologischen Eigenschaften dieser Viren verändert haben, ist noch nicht geklärt.

Im Gegensatz zum Auftreten 2014 scheinen zurzeit eine größere Anzahl und auch andere Arten von Wildvögeln infiziert zu sein. Auch die bisher beobachteten klinischen Erscheinungen sind gravierender. Dies zeigt sich insbesondere in der auffallend erhöhten Sterblichkeit von Reiherenten.

4. Welche Übertragungswege gibt es?

Eindeutige Einschleppungswege des derzeit in Europa grassierenden HPAIV H5N8 konnten bisher nicht festgestellt werden. Die Beteiligung von Zugvögeln ist aufgrund detaillierter Analysen der Viren des Jahres 2014 sowie des bisherigen Geschehens wahrscheinlich. Für die Einschleppung von aviären Influenzaviren in Nutzgeflügelbestände kommen eine Reihe von Faktoren in Frage. In Freilandhaltungen sind direkte Kontakte des Geflügels mit infizierten Wildvögeln möglich. Aber auch in scheinbar geschlossenen Stallhaltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte eindringen: Unter anderem stellen die Einstallung von Tieren, Personen- und Fahrzeugverkehr, Waren, Futter und Wasser Risiken für eine Einschleppung dar. Hierbei wird auch der indirekte Eintrag über etwaig verunreinigtes Futter, Wasser, Gerät oder verunreinigte Einstreu in Betracht gezogen. Bereits Spuren von Kot bzw. Nasensekreten von Wildvögeln, die nicht sichtbar sind, reichen für die Übertragung aus.

5. Welche Maßnahmen ergreift das Land Baden-Württemberg?

Das Land hat bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen, um ein Übergreifen des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N8 auf einen Haus- oder Nutztiergeflügelbestand zu vermeiden. Um das Hausgeflügel best möglich zu schützen, muss das Geflügel in Risikogebieten in den Stall.

Es gilt die so genannte Aufstallungspflicht. Das Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), unterzubringen.

In den betroffenen Landkreisen (derzeit Bodenseekreis, Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und Biberach) gelten zusätzlich besondere Biosicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung in den Ställen, kein Zugang betriebsfremder Personen, sorgfältige Einhaltung von Desinfektionsmaßnahmen, intensives Beobachten des Gesundheitszustandes der Tiere auch in Kleinstbeständen und bei Auffälligkeiten sofortige Zuziehung des Haustierarztes.

Diese Biosicherheitsmaßnahmen wurden vorsorglich auch entlang des gesamten baden- württembergischen Rheinufers auf 500 Meter Breite angeordnet.

Der Minister hat auch in den übrigen Landkreisen die Halter von Geflügel aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

In Absprache mit der unteren Jagdverwaltung sind Jäger angehalten, entlang von Flüssen und Seen ein besonderes Augenmerk auf tote Vögel zu haben und Funde sofort dem zuständigen Veterinäramt zu melden.

Innerhalb der betroffenen Gebiete und im Bereich von Seen und Flüssen, die zu den bevorzugten Rast- und Ruheplätzen von den bisher befallenen Vögeln, vor allem aber von Graugänsen gehören, wird das Einsammeln von Kotproben angeordnet.

6. Ist in Baden-Württemberg bereits Nutzgeflügel betroffen?

Nein, bisher finden sich die H5N8 Viren ausschließlich bei Wildvögel. Dort hat es sich allerdings auch innerhalb der Arten verbreitet. So sind mittlerweile nicht mehr nur Reiherenten, sondern zum Beispiel auch Tafelenten, Haubentaucher, Schwäne, Möwen,Krähen und eine Graugans betroffen gewesen.

7. Was können Geflügelhalter tun, um ihre Bestände vor Vogelgrippe zu schützen?

Die Geflügelhalter im Land sollten ihre Desinfektionsmaßnahmen intensivieren und den Personenverkehr auf den Höfen möglichst einschränken. Darüber hinaus sollte streng darauf geachtet werden, dass die oben genannten Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Geflügelhalter sollten außerdem direkte und indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Alle direkten und indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel verhindern.

8. Wie erkennen Geflügelhalter, ob ihr Nutzflügelbestand infiziert ist?

Von der Ansteckung mit dem aviären Influenzavirus bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein und sind oft wenig typisch. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer, die Krankheit führt bei diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen werden.

Symptome bei Hühnervögeln sind unter anderem:

  • Schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit,
  • Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot, Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel
  • Wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall
  • Zentralnervöse Störungen (abnorme Kopfhaltung,
  • Gleichgewichtsstörungen)
  • Wassereinlagerungen (Ödeme) am Kopf
  • Blutstauung oder Unterhautblutungen mit blau-roter Verfärbung an Kopfanhängen und Füßen.
  • Plötzliches Aussetzen der Legeleistung oder dünne, verformte Eier.

Die Erkrankungs- und Sterberate ist bei Hühnern und Puten am höchsten.

9. Wie sollten Geflügelhalter reagieren, wenn sie Verdacht auf Vogelgrippe haben?

Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand erhöhte Verluste von oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.

Bei Verdacht auf Geflügelpest ist der zuständige Amtstierarzt sofort zu informieren.

Behandlungsversuche sind verboten.

10. Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, wenn Sie einen toten Vogel in freier Wildbahn finden?

Tote Vögel sollten auf keinen Fall berührt werden. Wer einen toten Vogel findet, wendet sich an das jeweils zuständige Bürgermeisteramt.

11. Besteht ein Gesundheitsrisiko durch Geflügelprodukte für die Verbraucher?

Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich.

Das hierfür zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung stellt dazu Informationen auf seiner Internetseite www.bfr.bund.de zur Verfügung. http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/vogelgrippe/faq-zur-vogelgrippe/