Ludwigshafen: Schuldnerberatungsstellen erhalten finanzielle Hilfe

Sparkasse Vorderpfalz unterstützt die Schuldnerberatungsstellen in ihrem Geschäftsgebiet mit 81.600 Euro

Ludwigshafen – Institutionelle Schuldnerberatung ist heute ein fester und wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes. Menschen in finanzieller Notlage erhalten dort kompetente Beratung und Lebenshilfe. Mit einer Spende von insgesamt 81.600 Euro unterstützt die Sparkasse Vorderpfalz erneut die Schuldnerberatungsstellen in ihrem Geschäftsgebiet. Wie in den Vorjahren wird damit die Arbeit der Schuldnerberater in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis gefördert. Seit 1993 hat die Sparkasse Vorderpfalz die Schuldnerberatungsstellen mit insgesamt rund 750.000 Euro unterstützt.

Dr. Rüdiger Linnebank, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Vorderpfalz, betont: „Das Engagement für die Gesellschaft ist ein grundlegendes Wesensmerkmal der gemeinwohlorientierten Sparkassen. Man darf nicht vergessen: Sparkassen sind vor über 200 Jahren selbst aus bürgerschaftlichem Engagement gegründet worden. Unser Ziel ist es, die Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in Einklang zu bringen. Aus diesem Anspruch resultiert auch das vielfältige gesellschaftliche Engagement der Institute. Es reicht von der Förderung von Sport, Kultur und Umwelt über die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung bis zu konkreten wirtschaftlichen Aufgaben wie z.B. der Schuldnerberatung. Die Sparkassen stehen zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und tragen dazu bei, die Bürgerinnen und Bürger vor Überschuldung zu schützen. Dabei sind Sparkassen, gemessen an ihrem Marktanteil, deutlich seltener als andere Kreditinstitute Gläubiger überschuldeter Haushalte“.

Die Sparkassen leisten als einzige Bankengruppe einen Beitrag zur Finanzierung der Schuldnerberatung. Insgesamt stellen die 23 rheinland-pfälzischen Sparkassen jährlich über 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. Seit der Verabschiedung des gesetzlichen Auftrages zur Schuldnerberatung im rheinland-pfälzischen Sparkassengesetz von 1993 haben die rheinland-pfälzischen Sparkassen fast 25 Millionen Euro zur Finanzierung der Schuldnerberatung im Land aufgebracht.