Kreis Bergstraße: Vogelgrippe – Zu präventiven Zwecken muss Geflügel in Teilen des Kreises in Ställen untergebracht werden

Symbolbild (Foto: Pixabay)
Symbolbild (Foto: Pixabay)

Kreis Bergstraße – Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel muss gehaltenes Geflügel – d.h. Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane (auch Pfauen), Laufvögel (Emus, Nandus, Strauße), Wachteln, Enten und Gänse -, welches in Gewässer nahen Gebieten, in der Regel in einem Abstand von bis zu 500 m Entfernung zum Uferbereich des Rheins, gehalten wird, ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden.

Die Stallpflicht erstreckt sich im Kreis Bergstraße für das Gebiet entlang des Rheins innerhalb der Gemeinden Groß-Rohrheim, Biblis, Bürstadt und Lampertheim.

Die Stallpflicht gilt für sämtliches Hausgeflügel von konventionellen Betrieben, Biobetrieben sowie ausnahmslos für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel.
Darunter fallen alle freilaufenden Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane (auch Pfauen), Laufvögel (Emus, Nandus, Strauße), Wachteln. Aber auch Enten und Gänse müssen bis auf weiteres in ihren Ställen bleiben, um einen direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.

Zusätzlich sind Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt werden, in dem ausgewiesen Risikogebiet verboten. Weiterhin dürfen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten zum Zwecke der Teilnahme an Börsen, Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art nicht aus dem Risikogebiet gerbracht werden.

Verstöße gegen die Anordnungen der Allgemeinverfügung können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Hintergrund:

Am 08.11.2016 wurden Ausbrüche der hochpathogenen Geflügelpest des Subtyps H5N8 (hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N8, HPAI H5N8) bei Wildvögeln im Bereich der Plöner Seen in Schleswig-Holstein und bei Wildenten in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet.
Am 09.11.2016 wurden bei 33 toten Reiherenten im Bereich des Konstanzer Hafens sowie bei einem weiteren Tier in Radolfzell und bei zwei Tieren in Ludwigshafen-Bodmann das Virus der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 nachgewiesen.
Am 12.11.2016 wurde der Subtyp H5N8 in einer Geflügelhaltung mit rund 30.000 Hühnern im Kreis Schleswig-Flensburg festgestellt.
In den betroffenen Gebieten wurden zahlreiche Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.
In diesem Jahr traten auch in den Niederlanden, Polen und Ungarn der Ausbruch der Geflügelpest des gleichen Subtyps in Nutztierhaltungen auf.

Am 09.11.2016 hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5N8 in Deutschland veröffentlicht. In dieser Risikobewertung wird das Risiko des Eintrags von Geflügelpest des Subtyps H5N8 in Hausgeflügelbeständen über Wildvögel bundesweit als hoch eingeschätzt. Das FLI empfiehlt in seiner Risikoeinschätzung u.a. die Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel in Regionen mit hoher Wildvogeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast- und Sammelplätzen.

Aufgrund der derzeitigen Gefährdungssituation erfolgt die Anordnung der Stallpflicht momentan nur im Uferbereich des Rheins. Eine regelmäßige Neubewertung in zeitlich kurzen Abständen ist jedoch erforderlich.
Die Stallpflicht stellt die derzeit verhältnismäßigste Möglichkeit dar, die Tierseuche schnell und wirksam einzudämmen.

Einfache Verhaltensregeln für die Bevölkerung

Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel, deren Ausbruch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann.
Die derzeitige Geflügelpestsituation stellt jedoch keine Gefährdung für die Bevölkerung dar.
Humane Erkrankungen mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5N8 sind bisher nicht beobachtet worden, können aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Beim Einsatz adäquater Schutzmaßnahmen sind Übertragungen auf den Menschen jedoch unwahrscheinlich. Der ungeschützte Kontakt mit kranken, krankheitsverdächtigen oder verendeten Wildvögeln sollte daher vermieden werden. Für den Fall eines Kontaktes mit kranken oder toten Vögeln oder mit Vogelkot genügt ein gründliches Waschen der Hände mit warmen Wasser und Seife, um den Erreger zu inaktivieren.
Zudem wird empfohlen, grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten zu beachten. Geflügelspeisen sollten gründlich durchgegart werden.

Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel wie Schwäne, Enten, Gänse, Möwen und Reiher, sollen den Städten und Gemeinden oder Feuerwehren gemeldet werden, um die toten Tiere mit Schutzkleidung bergen zu können.

Tote Wildvögel – Erhöhte Aufmerksamkeit der Städte und Gemeinden im Kreis Bergstraße

Da Funde des Subtyps H5N8 bei Wildvögeln auch in Hessen nicht auszuschließen sind, hat das Veterinäramt des Kreises Bergstraße die hiesigen Städte und Gemeinden um erhöhte Aufmerksamkeit der am Wasser tätigen Mitarbeiter hinsichtlich des Auffindens toter Vögel, insbesondere Wassergeflügel, gebeten. Weiterhin wurden die Städte und Gemeinden gebeten bei Meldungen von Todfunden durch besorgte Bürger, die Bergung der toten Wildvögel zu übernehmen.
Aufgefundene Kadaver werden unter Verwendung von Schutzkleidung (Mundschutz, Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel etc.) geborgen und in geeignete, flüssigkeitsdichte Säcke /Behältnisse verpackt. Das Veterinäramt leitet die toten Wildvögel zur weiteren Untersuchung auf Geflügelpest an das Hessische Landeslabor in Gießen weiter.

Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels

Alle Geflügelhalter im Kreis Bergstraße, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt des Kreises Bergstraße anzuzeigen.

Bei weiteren Fragen steht die Kreisverwaltung Bergstraße, Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstr. 5, 64646 Heppenheim, Tel. 06252 / 155977, veterinaerwesen@kreis-bergstrasse.de gerne zur Verfügung.