Mainz: Außerordentliche Mitgliederversammlung am Sonntag

Mainz-05-Logo an der OPEL-Arena (Foto: Stephan Dinges)
Mainz-05-Logo an der OPEL-Arena (Foto: Stephan Dinges)

Mainz – Wichtiger Schritt in der Strukturreform des 1. FSV Mainz 05: Der Fußball-Bundesligist hat seine Mitglieder für Sonntag, 13. November 2016 zur außerordentlichen Mitgliederversammlung in die OPEL ARENA geladen. Im Rahmen der Versammlung sollen die Mitglieder über die künftige Satzung abstimmen, welche unter anderem die bisherigen Gremien des Vereins um das Kontrollorgan eines Aufsichtsrates ergänzt, die Rolle der Wahlkommission in Bezug auf die Prüfung der Bewerber für den Vereinsvorsitz und den Aufsichtsrat neu definiert und die Möglichkeit zur Gründung einer Fanabteilung bietet. Die Wahl der fünfköpfigen Wahlkommission, für die neun Bewerbungen fristgerecht eingereicht wurden, soll bereits am Sonntag erfolgen.

Aus zwei Informations- und Diskussionsveranstaltungen zur Strukturreform im Juni und September hatte sich für den Verein der Auftrag ergeben, im Zuge der Strukturreform eine Weiterentwicklung des Vereinsmodells anzustreben und die Option der Ausgliederung der Profiabteilung zunächst nicht weiter zu verfolgen.

Die außerordentliche Mitgliederversammlung in der OPEL ARENA beginnt um 11 Uhr, Einlass ist bereits ab 10 Uhr.

Vorschläge zu Satzungsänderungen

Die von der Strukturkommission gemeinsam mit dem Vorstand des 1. FSV Mainz 05 erarbeiteten Vorschläge zu den Satzungsänderungen sind unter anderem im Internet auf der offiziellen Vereinswebsite unter www.mainz05.de einsehbar. Im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung werden die Mitglieder über die einzelnen Paragraphen der Satzung abstimmen. Sämtliche Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Digitale Abstimmung

Der 1. FSV Mainz 05 plant im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung erstmals den Einsatz von digitalen Abstimmungsgeräten, um den Zeitaufwand im Vergleich zur Abstimmung mit Stimmzetteln deutlich zu verkürzen. Die Mitgliederversammlung muss dieser in der aktuellen Satzung nicht vorgesehenen Maßnahme allerdings zunächst zustimmen. Für die Option der digitalen Abstimmung erhält jedes Mitglied beim Zutritt zur Veranstaltung eine Chip-Karte und ein Abstimmungsgerät.