Lauterecken und Umgebung: Müll, Unfallflucht und Alkohol – Die Polizei-News

Die Polizei sucht den Verursacher der illegalen Müllablagerung
Die Polizei sucht den Verursacher der illegalen Müllablagerung

Lauterecken und Umgebung – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Illegale Müllablagerung in Langweiler (Siehe Bild)

Auf einem Feldweg in Langweiler, parallel der Bundesstraße, konnten mehrere blaue Säcke mit Bauschutt bzw. Renovierungsmüll aufgefunden werden. Hinweise auf den Verursacher liegen derzeit nicht vor. Zeugen werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Lauterecken, unter der Telefonnummer: 06382-9110, in Verbindung zu setzen.

Verkehrsunfallflucht auf der K 63

Am 05.11.2016 gegen 15:40 Uhr, ereignete sich in einer langgezogenen Kurve der K 63 zwischen Lauschied und Desloch ein Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr. Die Anzeigerin fuhr mit ihrem silberfarbenen BMW in Richtung Desloch, als es unvermittelt mit einem entgegenkommenden, blauen VW Passat Kombi, zu einer Berührung der Spiegel kam. Ihr Außenspiegel klappe sich hierbei ein, es entstand jedoch geringer Sachschaden im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des Spiegels. Der bislang unbekannte Fahrzeugführer setzte seine Fahrt fort. Zeugen werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Lauterecken, unter der Telefonnummer: 06382-9110, in Verbindung zu setzen.

Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis

Im Rahmen mehrerer Verkehrskontrollen im hiesigen Dienstgebiet konnte auf der B 270, Höhe Wolfstein, bei einem 31-jährigen PKW-führer Atemalkoholgeruch festgestellt werden, was zur Entnahme einer Blutprobe führte. Zudem war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Gegen ihn wurde Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis erstattet. In Heinzenhausen wurde ein 26-jähriger Fahrzeugführer ebenfalls ohne gültige Fahrerlaubnis angetroffen. Auch bei ihm konnte Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Aufgrund der gemessenen Atemalkoholkonzentration wird gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet, was bei Erstverstößen mit 500 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot geahndet wird.