Kein Scherz: Gruselclowns oder Killerclowns machen sich schnell strafbar

Nichts ist so abstrus und dumm, dass es nicht doch jemand nachmacht. Die neue „Bedrohung“ kommt wieder einmal aus USA.

Personen, als Horror-Clowns mit entsprechenden Kostümen und Maske verkleidet, erschrecken ahnungslose Passanten. Inwieweit dieses Spiel für Unterbemittelte ein Spiel bleibt wird noch zu beobachten sein. In anderen Ländern gab es Berichte wonach solche Clowns auch vor Körperverletzung nicht zurückschreckten.

Zum kommenden Halloween ahnt die Polizei nichts Gutes. Schliesslich werden solche Komplettkostüme als sog. Faschingsscherz verkauft.

Aus diesem Grund weist die Mannheimer Polizei auf das Phänomen hin und gibt Tipps wie man damit umgehen sollte, wenn man betroffen ist.

Hinweise der Polizei:

Der Auftritt als „Grusel-Clown“ stellt nicht im Geringsten einen Scherz dar. Je nach Begebenheit macht man sich unter Umständen bei diesen, als Spaß gedachten Aktionen, strafbar. Hier sind Straftaten wie Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung oder gar gefährliche Körperverletzung einschlägig. Wird durch das Erschrecken ein Polizeieinsatz ausgelöst, können auf den Verursacher ggf. die Kosten des Einsatzes zukommen.

Wenn Sie einem „Grusel-Clown“ begegnen:

  • verständigen Sie sofort die Polizei über den Notruf 110
  • versuchen Sie ruhig zu bleiben und den Clown nicht zu provozieren
  • bitten Sie andere Personen um Hilfe oder weisen diese auf die Situation hin (rufen sie ggf. laut um Hilfe)
  • versuchen Sie nicht, den Clown zu überwältigen

„Grusel-Clown“ Berichte im Internet:

  • Sprechen Sie mit ihren Kindern und Bekannten über das Thema
  • Überprüfen Sie Meldungen in den sozialen Netzwerken auf den Wahrheitsgehalt und bleiben Sie skeptisch
  • Verbreiten Sie offensichtliche Falschmeldungen nicht weiter