Landau: Ordnungsabteilung und Jugendamt führen Testkäufe von Alkohol und Tabakwaren durch – erschreckende Ergebnisse

Zur Einhaltung des Jugendschutzes

Ordnungsabteilung und Jugendamt der Stadt Landau führen regelmäßig Testkäufe in Supermärkten und Tankstellen mit minderjährigen bzw. scheinminderjährigen Testpersonen durch (Symbolbild, Foto: Stadt Landau in der Pfalz)
Ordnungsabteilung und Jugendamt der Stadt Landau führen regelmäßig Testkäufe in Supermärkten und Tankstellen mit minderjährigen bzw. scheinminderjährigen Testpersonen durch (Symbolbild, Foto: Stadt Landau in der Pfalz)

Landau – Um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu gewährleisten und dem unrechtmäßigen Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige entgegenzuwirken, führen die Ordnungsabteilung und das Jugendamt der Stadt Landau regelmäßig Testkäufe durch. Jetzt war es wieder soweit: Eine 17jährige Testperson gab zum Schein in 30 Supermärkten und Tankstellen an, Alkohol bzw. Tabakwaren kaufen zu wollen. In elf Fällen wurde seinem Wunsch entsprochen.

„Es ist erschreckend, dass wir eine so hohe Zahl an Gesetzesverstößen verzeichnen müssen. Dies zeigt, dass diese verdeckten Tests leider noch immer notwendig sind.“,

bedauert Oberbürgermeister und Jugenddezernent Thomas Hirsch.

Ordnungsabteilung und Jugendamt führen seit mehreren Jahren Testkäufe durch – meist mit Auszubildenden bzw. Anwärterinnen und Anwärtern, die bei der Stadtverwaltung beschäftigt sind. Die Jugendlichen werden vor ihrem ersten Einsatz angemessen geschult. Auch ist bei den Testkäufen immer eine erwachsene Begleitperson anwesend. Unmittelbar nach dem Kauf werden die Verkäuferinnen und Verkäufer über den Testkauf informiert und im Fall eines Verstoßes belehrt. Zudem erhalten sie von der Ordnungsabteilung der Stadt einen Bußgeldbescheid. Bei Erstverstößen liegt die Höhe des Bußgeldes bei 100 bis 200 Euro.

Die eingesetzten Minderjährigen selbst begehen keine Ordnungswidrigkeit. Der Einsatz ist freiwillig und erfolgt nur in Gebieten, in denen sich die Testpersonen für gewöhnlich nicht aufhalten bzw. nicht dienstlich tätig und nicht bekannt sind.

Die Testkäufe sind rechtlich unter bestimmten Rahmenbedingungen zulässig. Zu beachten ist, dass die Testkäuferinnen und -käufer das Verkaufspersonal nicht durch Drängen oder Betrug zum Gesetzesverstoß verleiten dürfen.

Die Testkäufe sollen dazu dienen, die Überwachung in diesem Bereich zu verstärken.

„Alkohol und Tabak sind die am weitesten verbreiteten Suchtmittel unter Kindern und Jugendlichen. Dabei kann der Konsum gerade bei Minderjährigen zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen. Außerdem verfestigen sich im Jugendalter Einstellungen und Haltungen gegenüber Alkohol und Tabak, die auch das zukünftige Verhalten maßgeblich bestimmen können.“,

erläutert Stadtjugendpfleger Arno Schönhöfer.

Um Minderjährige zu schützen, den Alkohol- und Tabakmissbrauch zu begrenzen und Suchtschäden zu vermeiden, ist daher laut Jugendschutzgesetz die Abgabe von Alkohol an Kinder verboten und an Jugendliche reglementiert. Die Abgabe von Tabakwaren ist erst mit Erreichen der Volljährigkeit erlaubt.

„Es ist schade, dass das Jugendschutzgesetz offensichtlich von so wenigen Verkäuferinnen und Verkäufern ernst genommen wird. Oft setzen die Geschäfte den Inhalt des Jugendschutzgesetzes erst um, wenn sie bereits bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit erwischt und mit einem Bußgeld bestraft wurden.“,

so Schönhöfers Fazit der jüngsten Testkäufe. Auch zukünftig wolle man an den Testkäufen festhalten.