Kreis Südliche Weinstraße: Der Polizeibericht

Kreis Südliche Weinstraße – Meldungen der Polizei aus dem Kreis Südliche Weinstraße. Bei Zeugenhinweisen wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Wingertzeilen unberechtigt abgeerntet

Ilbesheim: 02.10.2016 – Der Polizei wurde am Sonntagmorgen ein dreister Diebstahl von Weintrauben gemeldet. In der Gemarkung von Ilbesheim, am Köhlerweg und am Flehnsberg wurde jeweils eine Wingertzeile von einem Vollernter abgeerntet. Möglicherweise kommt hierfür ein gelber Vollernter des Typs Pellenc in Frage, der zur fraglichen Zeit in dieser Gegend gesehen wurde. Damit es nicht auffällt wurde erst ca. 25 m nach dem Rebenanfang und 25 m vor Ende der Rebzeile geerntet. In beiden Fällen betraf es Trauben der Sorte Müller-Thurgau, die in einer Menge von rund 1500 kg gestohlen wurden. Hinweise über den Vollernter nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 06341 – 2870 entgegen.

Ehepaar kommt ins Krankenhaus

Impflingen: 03.10.2016, 01.40 Uhr – Der Besuch eines Karlsruher Ehepaares auf dem Oktoberfest in Impflingen nahm kein gutes Ende. Auf dem Nachhauseweg übersah die Frau eine kleine Brüstung und stürzte auf die Fahrbahn der Kirchstraße. Durch den Sturz verletzte sie sich am Kopf und blieb zunächst bewusstlos liegen. Als der Ehemann seine Frau so sah kollabierte er und fiel neben seine Frau ebenfalls auf die Straße. Beide Personen wurden ins Krankenhaus gebracht.

Tunnelanlage kurzzeitig gesperrt

Annweiler: 03.10.2016, 04.10 – 05 Uhr – Am Montagmorgen löste die automatische Brandmeldeanlage für den Tunnelbereich Kostenfels-/Stauffertunnel aus. Die Tunnelanlage wurde gesperrt. Zeitgleich wurden die Feuerwehren im Umkreis und die Tunnelbereitschaft der Straßenmeisterei Annweiler alarmiert. Es handelte sich um einen Fehlalarm. Da in den frühen Morgenstunden wenig Verkehr auf der B 10 war, gab es kaum Verkehrsbehinderungen.

Elektro- und Baustoffartikel im Kühlfahrzeug getarnt

Offenbach: 03.10.2016, 21.50 Uhr – Vermutlich um das Sonn- und Feiertagsverbot zu umgehen wurde am „Tag der deutschen Einheit“ durch eine Firma ein Kühlfahrzeug eingesetzt. Bei einer Kontrolle konnte der Lkw mit laufendem Kühlaggregat festgestellt werden. Als Fracht hatte er jedoch keine verderblichen Lebensmittel geladen, sondern Elektro- und Baustoffartikel, die natürlich nicht gekühlt angeliefert werden müssen. Der Verstoß wurde mit einem Bußgeld gegenüber dem Fahrer geahndet und der Firma der dadurch erzielte Gewinn durch Verkürzung der Lenk- und Ruhezeiten in Rechnung gestellt.