Sandhausen: Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls

Sandhausen/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 46-jährigen Mann wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls in Tateinheit mit versuchter bzw. vollendeter Körperverletzung und mit Beleidigung erlassen.

Er steht im dringenden Verdacht, am Mittwoch gegen 11.10 Uhr in einem Parfümgeschäft in Sandhausen einen Diebstahl begangen zu haben und dabei eine Zeugin verletzt zu haben.

Der Mann soll ein Parfüm im Wert von über 90 Euro in seinen Rucksack eingesteckt haben. Als eine Angestellte den Mann festhalten wollte, soll dieser auf ihre Hand geschlagen und sich losgerissen haben. Im Anschluss flüchtete er aus dem Ge-schäft und fuhr mit einem Fahrrad in Richtung Ortsmitte davon.Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung wurde der 46-jährige Tatverdächtige von einer Streife des Polizeipostens Sandhausen festgenommen. Der 46-Jährige verhielt sich bei der Festnahme derart aggressiv, dass er mit Handschließen geschlossen werden musste.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Tatverdächtige für weitere gleichgela-gerte Straftaten in Frage kommt. So soll er bereits am 23.08.2016 im gleichen Geschäft Parfüm entwendet haben. Außerdem soll er am vergangenen Samstag (10.9.2016) Parfüm im Wert von über 300 Euro aus einem Kaufhaus in Heidelberg gestohlen haben. Dabei soll er mehrfach in Richtung der Detektive eingeschlagen, aber nicht getroffen, und diese zudem beleidigt haben.

Am Donnerstag wurde der Verdächtige der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl erließ. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim dauern noch an.