Bockenheim: Schwerverkehrskontrolle der Polizei Neustadt

Der Anhänger war überladen. Zur Gewichtsreduzierung wurde Wasser abgelassen (Foto: Polizei)
Der Anhänger war überladen. Zur Gewichtsreduzierung wurde Wasser abgelassen (Foto: Polizei)

Bockenheim – Am Dienstag, 30.08.16, führten Beamte der Polizeidirektion Neustadt am Ortsausgang von Bockenheim auf dem Parkplatz der Festhalle eine Schwerverkehrskontrolle durch.

Sieben von dreizehn kontrollierten Fahrzeugeinheiten mussten beanstandet werden. Das Durchfahrtsverbot der B 271 für Fahrzeuge über 7,49 t Gesamtmasse wurde nicht missachtet.

Mehrere hundert Euro Bußgeld erwartet der Fahrer eines Pkw mit Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von nur 750 kg aufwies und mit einem Gitterbox-Container mit 1000 Liter Wasser beladen war. Zudem stand der Container unzureichend, nur mit einem Spanngurt gesichert, auf dem Anhänger, der keine Zurrpunkte aufwies. Das Gespann wurde an der Kontrollstelle gewogen. Das Ergebnis erbrachte eine überschrittene Anhängelast von 33 %.

Beanstandet (Foto: Polizei)
Beanstandet (Foto: Polizei)

Die Ladung eines Winzers stand ungesichert auf einer landwirtschaftlichen „Rolle“, die von einem Ackerschlepper gezogen wurde. Es handelte sich dabei um 3000 Liter Landwein, die in zwei Aluminiumtanks und einem Container befüllt waren und in einem benachbarten Lohnunternehmen abgefüllt werden sollten. Die Verkehrssicherheit war durch die erheblichen Ladelücken auf dem 11 km langen Transportweg erheblich beeinträchtigt.

Bei der Kontrolle der Ladefläche eines Sprinters eines Handwerkers aus dem Donnersbergkreis stellten die Beamten ein großes Durcheinander fest. Der Schreiner erhielt die Möglichkeit, seine Ladungssicherung nachzubessern.

Die geladene Rüttelplatte eines Pritschenfahrzeuges musste vor Ort nachgesichert werden. Bei allen vier Transporten wurde kurzzeitig die Weiterfahrt untersagt.

Bei der Kontrolle der Fahrerkarte und dem Download des Massenspeichers des Zugfahrzeuges mit Anhänger einer Transportgesellschaft aus dem Landkreis Bad Kreuznach fielen den Beamten 9 Verstöße gg. die Sozialvorschriften auf. Dabei überschritt der Fahrer die Tageslenkzeit und verkürzte die Tages-/Wochenruhezeit. Die Regionalstelle für Gewerbeaufsicht in Mainz wird die Verstöße ahnden.