Rheinstetten: Bedienen an fremden Obst- und Nussbäumen ist kein Kavaliersdelikt

Rheinstetten – Bald sind die Nüsse und das Obst reif und können geerntet werden. Städtische Obstbestände wurden in Obstversteigerungen versteigert.

Die Stadt Rheinstetten weist darauf hin, dass das Bedienen an fremden Obst- und Nussbäumen kein Kavaliersdelikt ist, sondern Diebstahl darstellt. Das Ernten ist nur dem Eigentümer bzw. Pächter erlaubt.