Ein Mann greift am 4. Mai 2016 in Ludwigshafen am Berliner Platz einen Polizisten an und sticht auf ihn ein. Der Kollege des verletzten Polizisten schießt daraufhin zur Abwehr des Angriffs auf den Täter und wird dadurch selbst zum Opfer.

Weil der Polizist auf den Täter geschossen und diesen verletzt hat (der Angreifer starb später im Krankenhaus), ist der Polizist für die Justiz selbst zum Täter geworden.

Es kommt wie vorgesehen: Es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zeugenaussagen werden eingeholt. Der „Schütze“ ist in diesem Fall auch Zeuge. Er kann seine Aussage verweigern oder den Tatablauf schildern. Es wird geprüft, ob das Schießen mit der Dienstwaffe notwendig war oder ob Pfefferspray ausgereicht hätte. Sein „Schicksal“ liegt nun in den Händen der Justiz.

Kein Polizist schießt gerne auf Menschen. Vermutlich hofft jeder Polizist, dass er nie in diese Situation kommt, dass er seine Dienstwaffe braucht. Die Tat geschah unvorhersehbar. Der Polizist handelte in Notwehr. Hätte er nicht auf den Angreifer geschossen, hätte der Messermann vielleicht beide Polizisten umgebracht.

Klar ist: Der Vorgang muss geprüft werden, das ist die Staatsanwaltschaft dem Rechtstaat und somit seinen Bürgern schuldig. Wir wollen in keinem Land leben, in dem Polizisten oder das Militär unschuldige Bürger einfach so erschießt. Wir wollen in Frieden leben. Hier hat der Polizist alles richtig gemacht und wurde dadurch zum Opfer.