Heidelberg: Infos zur Unterkunft für Flüchtlinge in Rohrbach im Kolbenzeil 7-9

Öffentliche Bezirksbeiratssitzung am 14. Juli

Heidelberg – Über den Stand der Planungen zur Unterkunft für Flüchtlinge in Rohrbach auf dem Areal Kolbenzeil 7-9 wird die Verwaltung im Rahmen einer öffentlichen Bezirksbeiratssitzung am Donnerstag, 14. Juli 2016, in der Mensa der Internationalen Gesamtschule Heidelberg (IGH), Baden-Badener Straße 14, informieren.

„Damit die Rohrbacher Bürgerinnen und Bürger sich ein Bild von der neuen Unterkunft machen können, werden die Pläne vor Einreichung des Bauantrags in der öffentlichen Bezirksbeiratssitzung vorgestellt“,

erklärt Bürgermeister Dr. Joachim Gerner.

Die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbh Heidelberg (GGH) wird für die Stadt auf einer 2.600 Quadratmeter großen Teilfläche des Grundstücks des ehemaligen Sprachheilkindergartens eine Unterkunft für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen bauen – also für Flüchtlinge, die schon länger in Deutschland sind und die entweder ihr Asylverfahren bereits positiv abgeschlossen haben oder nach 24 Monaten gesetzlich dazu verpflichtet sind, die vorläufige Unterbringung zu verlassen, in der sie bisher wohnen.

Zwei Gebäude für 80 Menschen auf der Flucht

Die Pläne der GGH sehen zwei vom Grundriss identische Gebäude mit insgesamt 15 Wohneinheiten für 80 Flüchtlinge vor. Die Gebäudeteile sind zwei- beziehungsweise dreigeschossig. In den Gebäuden sollen fünf Zweizimmerwohnungen für bis zu vier Personen und zehn Dreizimmerwohnungen für bis zu sechs Personen realisiert werden. Zusätzlich wird es einen Gruppenraum, ein Büro für Sozialarbeiter und Hausmeister, einen Wasch- und Trockenraum und einen Werkraum geben.

Keine Wegverbindung von der Erbprinzenstraße zu Kolbenzeil

Eine barrierefreie Erschließung des östlichen Gebäudes soll über eine Rampe im südlichen Teil des Grundstücks realisiert werden. Sie wird eindeutig den Gebäuden zugeordnet, sodass keine Durchwegung der Erbprinzenstraße zur Straße Kolbenzeil möglich ist. Die Ausgestaltung der Nutzung des Grünstreifens ist Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Freiflächen für die Bewohner der Flüchtlingsunterkunft werden im Hof zwischen den beiden Gebäuden bereitgestellt. Müll- und Fahrradabstellplätze werden nördlich an der Zufahrt angeordnet und sollen eingehaust und begrünt werden. Für die Flüchtlingsunterbringung werden in der ersten Phase sieben Stellplätze realisiert, von denen die drei baurechtlich notwendigen Stellplätze vom Amt für Soziales und Senioren angemietet werden.

Perspektivische Nutzung für den regulären Wohnungsmarkt

Die Planungen sind so ausgerichtet, dass nach Ablauf der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft die Gebäude dem regulärem Wohnungsmarkt zugeführt werden können. Die GGH wird das Grundstück erwerben und bebauen. Die Flüchtlingsunterbringung kann mit dem derzeitigen Planungsrecht realisiert werden. Der Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung wird separat behandelt und erst nach der Erteilung der Baugenehmigung für die Flüchtlingsunterbringung erfolgen.