Pirmasens (ots) – Mobilität hat für junge Menschen eine hohe Bedeutung. Ein Entzug des Führerscheins kann deshalb eine persönliche Verhaltensänderung auslösen. Diese Erkenntnis haben sich bundesweit viele Polizeibehörden mittlerweile zu Nutze gemacht, um gezielt gegen jugendliche „Krawallmacher“ vorzugehen. Die Polizeidirektion Pirmasens gehört jetzt auch dazu!

In Absprache mit den Führerscheinstellen der Städte Pirmasens und Zweibrücken sowie der Kreisverwaltung Südwestpfalz wird ab dem 01.07.2016 auch im Bereich der Polizeidirektion Pirmasens bei Gewalttaten im öffentlichen Raum der „Lappen“ in Gefahr sein oder wird von den Führerscheinstellen erst gar nicht mehr erteilt.

Jugendlichen ist Mobilität, insbesondere die individuelle Mobilität mit Auto oder Motorrad, die sie mit Erlangen des Führerscheins erhalten, wichtiger als vieles andere. Es ist der gefühlte Schritt in die Unabhängigkeit des Erwachsenseins – und das neuerdings sogar schon mit 17 Jahren.

Die Wegnahme des Führerscheins, und somit der Verlust dieser „Freiheit“, ist deshalb eine Erziehungsmaßnahme mit hohem Abschreckungspotenzial für aggressive junge Menschen.

Kaiserslautern als Vorbild

In Kaiserslautern wurde das Projekt im vergangen Jahr wirkungsvoll genutzt, um gezielt gegen jugendliche Straftäter, vorzugehen. Junge Randalierer, Schläger und Gewalttäter erhielten eine Verwarnung, ähnlich wie im Fußball: Erst die „Gelbe Karte“ und im Wiederholungsfall die „Rote Karte“. In diesem Fall entscheidet die Führerscheinstelle, ob eine Fahrerlaubnis überhaupt erteilt werden kann oder ob der Führerschein eingezogen wird.

Von der gelben Karte bis zur MPU ist alles drin

Mit der Rechtsgrundlage aus dem Straßenverkehrsgesetz werden die Personalien der jungen Menschen, die wiederholt durch Gewaltexzesse und Alkoholmissbrauch in der Öffentlichkeit auffallen, von der Polizei an die Straßenverkehrsbehörden weitergeleitet. Von der Führerscheinstelle erhalten die Personen per Brief eine „Gelbe Karte“, in der die näheren Umstände der Maßnahme erläutert werden. Im Wiederholungsfall entscheidet dann die Fahrerlaubnisbehörde über das Einholen eines „Medizinisch-Psychologischen Gutachtens“.

Damit wird festgestellt, ob der Betroffene noch geeignet ist, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Mehrere hundert Euro kostet den Betroffenen dieser, landläufig im Sprachgebrauch bezeichnete „Idiotentest“. Erst nach dem Bestehen kann eine Fahrerlaubnis beantragt bzw. der Führerschein zurückgegeben werden.

Hohes Abschreckungspotential

Tatsächlich kommt da der einzelne Gewalttäter – wenn er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder eine in naher Zukunft erwerben möchte – ins Nachdenken und überlegt sich zukünftig sein Verhalten in der Öffentlichkeit. Polizei und Fahrerlaubnisbehörden agieren dabei in enger Zusammenarbeit.