Heidelberg: 19-Jähriger wegen des dringenden Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Untersuchungshaft

Heidelberg (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 19-jährigen Mann aus Gambia erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, seit Oktober 2015 unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben.

Der Beschuldigte soll seit Oktober 2015 in einer Heidelberger Flüchtlingsunterkunft im Kirchheimer Weg mit Betäubungsmitteln gehandelt haben. Im Einzelnen soll er in 27 Fällen insgesamt mindestens 79 Gramm Marihuana an unterschiedliche Abnehmer veräußert haben. Zudem soll er einzelnen Käufern Rauschgiftgeschäfte von bis zu einem Kilogramm Marihuana angeboten haben.

Nach seiner Festnahme am 08. Juni wurden bei der Durchsuchung seiner Wohnung in der Flüchtlingsunterkunft 177 Gramm Marihuana und über 1.500 Euro mutmaßliches Dealgeld sichergestellt.

Das Amtsgericht Heidelberg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg am 08.06.2016 Haftbefehl erlassen. Nach der Vorführung beim Haftrichter wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Rauschgiftdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.