Karlsruhe: Feste feiern – aber sicher

Symbolbild Public Viewing

Karlsruhe / Pforzheim / Enzkreis / Calw (ots) – Großveranstaltungen wie Sportevents, Festivals oder traditionsreiche Volks- und Straßenfeste locken regelmäßig große Besucherzahlen an.

Neben einer Vielzahl solcher Veranstaltungen findet dieses Jahr mit der Europameisterschaft in Frankreich auch wieder ein Fußball-Großereignis statt. Während einige Fußballfans die Spiele live im Stadion erleben können, werden viele Daheimgebliebene mit ihrer Mannschaft bei Großveranstaltungen wie dem sogenannten Public Viewing mitfiebern. Damit nicht nur der Sieg der favorisierten Mannschaft, sondern auch der Besuch der Veranstaltung in positiver Erinnerung bleibt, beachten Sie bitte die Tipps der Polizei.

Vorsicht Taschendiebstahl!

  • Im Schutz der Anonymität an stark belebten Örtlichkeiten, Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen sowie im Umfeld öffentlicher Verkehrsmittel sind Taschendiebe besonders aktiv. Eine magische Anziehungskraft entfalten dabei Rucksäcke, Hand- und Umhängetaschen sowie leicht erkennbar in Hosen- und Jackeninnentaschen getragene Geldbeutel sowie Mobiltelefone.
  • Nehmen Sie nur so viel Bargeld zur Veranstaltung oder zum Festbesuch mit, wie Sie unbedingt benötigen.
  • Achten Sie besonders auf Ihr Geld und Ihre Wertsachen. Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden, denn es könnte sich um Ablenkungsmanöver handeln.

Gewalt in der Öffentlichkeit / Zivilcourage

Aus zumeist belanglosem Anlass können vor allem alkoholisierte Menschen zu Ge-walttätigkeiten neigen oder unbeteiligte Besucher grundlos anpöbeln.

  • Versuchen Sie, aggressiv und bedrohlich wirkende Situationen von vornherein zu vermeiden und lassen Sie sich von potentiellen Angreifern nicht provozieren.
  • Sprechen Sie gezielt andere Menschen an und bitten um Hilfe, wenn Sie sich bedroht oder belästigt fühlen.
  • Helfen Sie anderen Menschen, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen und rufen Sie notfalls die Polizei (110).

Jugendschutz

Auch für Kinder und Jugendliche sind Großveranstaltungen und Volksfeste reizvoll. Es gilt auch hier, die Bestimmunen des Jugendschutzes zu beachten.

  • Keine Abgabe von Spirituosen und Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren.
  • Keine Abgabe von alkoholischen Getränken an Personen unter 16 Jahren.

Alkohol im Straßenverkehr

Viele Menschen verbinden den Besuch von Festveranstaltungen mit dem Konsum alkoholischer Getränke und vergessen dabei sehr schnell die zulässigen Promille-grenzen für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr.

  • Wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht.
  • Wer Alkohol trinkt, kümmert sich schon vorher darum, wie er nachher sicher nach Hause kommt, fährt bei anderen mit oder greift auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi zurück.
  • Halten Sie offensichtlich Betrunkene von der Fahrt mit einem Fahrzeug ab.

Weitere Informationen darüber, wie man sich beim Besuch von größeren Veranstaltungen schützen kann, finden Sie auf den Seiten des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unter: www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/grossveranstaltungen.html.